Die WEG-Ver­wal­tung ist eine Abkür­zung für die Wohn­ei­gen­tums­ver­wal­tung. Wenn Sie Teil einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft sind, dann sind Sie auf einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung bereits einem ent­spre­chen­dem Ver­wal­ter begeg­net. Wir betreu­en und ver­wal­ten das Eigen­tum der gesam­ten Gemein­schaft, denn in kei­nem Bereich der Haus­ver­wal­tung ist ein kauf­män­ni­sches, tech­ni­sches und juris­ti­sches Fach­wis­sen not­wen­dig, um die Wün­sche und Anfor­de­run­gen aller Eigen­tü­mer gerecht zu wer­den. Die Bestel­lung einer WEG-Ver­wal­tung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und geregelt.

Sie möch­ten wis­sen, was eine WEG-Ver­wal­tung aus macht und wo die sicht­ba­ren und die nicht sicht­ba­ren Auf­ga­ben lie­gen? Dann geht es hier wei­ter: Auf­ga­ben einer WEG-Ver­wal­tung.

Ver­wal­tung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Die Ver­wal­tung von gemein­schaft­li­chem Wohn­ei­gen­tum unter­steht dem Wohn­ei­gen­tums­ge­setz. Das WEG wur­de zum 01. Dezem­ber 2020 im Rah­men einer umfas­sen­den Reform durch das Woh­nungs­ei­gen­tums­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (WEMoG) über­ar­bei­tet und ergänzt. Die­se Geset­zes­än­de­rung opti­miert die Beschluss­la­ge von Eigen­tü­mern, die das Gemein­schafts­ei­gen­tum in fol­gen­den Berei­chen ver­än­dern, moder­ni­sie­ren oder erwei­tern wollen:

  • Bar­rie­re­frei­heit
  • Elek­tro­mo­bi­li­tät
  • Ein­bruchs­schutz
  • Ener­gie­ein­spa­run­gen

Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen geben auch vor, dass alle Mit­glie­der im Bei­rat gleich­zei­tig Mit­glied der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft sein müs­sen. Neu ist, dass der Ver­wal­tungs­bei­rat nicht mehr zwin­gend aus drei Mit­glie­dern bestehen muss. Ist mehr als ein Woh­nungs­ei­gen­tü­mer zum Bei­rat gewählt, muss ein Vor­sit­zen­der und ein Stell­ver­tre­ter ernannt wer­den. Der Haus­ver­wal­ter ist gesetz­lich zu einer ord­nungs­ge­mä­ßen Ver­wal­tung verpflichtet.

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Füh­rung durch die Eigentümerversammlung

Ein neu­er Ver­wal­ter wird durch den Beschluss der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung bestellt. Mit der Über­ga­be der Stamm­da­ten kann der neue WEG-Ver­wal­ter mit der Ver­wal­tung Ihres Eigen­tums begin­nen. Mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung kön­nen wir inner­halb der Gemein­schaft ver­mit­teln, Kon­flik­te mode­rie­ren und den Fokus auf die für alle Eigentümer*innen pas­sen­den Lösun­gen set­zen. Die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft kann einen Bei­rat, auch Ver­wal­tungs­bei­rat genannt, wäh­len, der den direk­ten Kon­takt zu der Haus­ver­wal­tung hält. Über die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem (ehren­amt­li­chen) Bei­rat wer­den wir Ihnen das WEG-Recht näher­brin­gen. Der WEG-Ver­wal­ter lei­tet die beschluss­fä­hi­ge Ver­samm­lung. Dafür berei­ten wir die Anträ­ge der Eigentümer*innen, die Abstim­mun­gen und Kor­re­spon­den­zen mit den gewähl­ten Bei­rä­ten vor, um eine struk­tu­rier­te Eigen­tü­mer­ver­samm­lung durch­zu­füh­ren. Wir ver­schi­cken die Ein­la­dun­gen zu den Ver­samm­lun­gen an alle Eigentümer*innen und buchen auf Wunsch auch eine ange­mes­se­ne Loca­ti­on in Ihrer Nähe.

Wir klä­ren Sie ger­ne über Ihre und unse­re Rech­te und Pflich­ten auf (dies ersetzt kei­ne pro­fes­sio­nel­le Rechts­be­ra­tung), ste­hen Ihnen bei Fra­gen oder drin­gen­den Fäl­len rund um Ihr Eigen­tum zur Ver­fü­gung und opti­mie­ren die Immo­bi­lie und die all­ge­mei­nen Kos­ten für Sie. Eben­falls küm­mern wir uns, wenn die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft dies wünscht, um Kos­ten­ein­spa­run­gen, Rah­men­ver­trä­ge und Rabat­tie­run­gen bei Ver­trä­gen rund um die Leis­tun­gen von Hand­werks­be­trie­ben, Rei­ni­gungs­diens­ten, Ver­si­che­run­gen, Ener­gie­ver­sor­gern, Tele­fon­an­bie­tern und Interneta