Mie­ten mit Kindern

Wer hat das nicht, den Traum von einem eige­nen Haus mit einem klei­nen Gar­ten, in dem die Kin­der im Sand­kas­ten spie­len und sich an einer Rut­sche erfreu­en könn­ten. Jedes Kind hät­te sein eige­nes Zim­mer und ein klei­nes Büro, in dem die Eltern den betrieb­li­chen Büro­kram erle­di­gen könn­ten, wäre auch noch im Haus vor­han­den. Im klei­nen Car­port neben­an stün­de der Kom­bi, mit dem man mehr­mals jähr­lich in den Urlaub fah­ren wür­de.  Eine Woh­nungs­be­sich­ti­gung wäre zeit­le­bens nicht not­wen­dig und einen Ver­mie­ter wür­de man nie ken­nen­ler­nen. Aber das Pro­blem ist in den meis­ten Fäl­len: Es fehlt ein­fach das Geld dafür.

Es war mal anders

In den 50er und 60er-Jah­ren, die Jahr­zehn­te der gebur­ten­star­ken Jahr­gän­ge, wur­de schon bei Neu­bau­ten an die klei­nen Spröss­lin­ge gedacht. Neu­bau­ten aus der Zeit besa­ßen Wasch­kü­chen für die Mie­ter, einen Kel­ler­raum zum Trock­nen der Wäsche im Win­ter und bei schlech­tem Wet­ter, Wäsche­stan­gen im Hin­ter­hof für schö­nes Wet­ter, im Kel­ler Abstell­räu­me für die Kin­der­wa­gen und die obli­ga­to­ri­sche Tep­pich­aus­klopf­stan­ge. Hin­ter jedem Haus befan­den sich gro­ße Sand­käs­ten, in denen auch ohne Rut­sche und Klet­ter­stan­ge die Kin­der ihren Spaß hat­ten. Frü­her war es auch üblich, dass sich zwei Kin­der ein Kin­der­zim­mer tei­len mussten.

Eine Woh­nung für Kinder?

Heu­te haben Neu­bau­ten zwar noch einen Wasch­kel­ler, aber in der Regel kei­nen Tro­cken­raum mehr. Die dre­cki­ge Wäsche von Klein­kin­dern muss ent­we­der in dem auf der Wasch­ma­schi­ne befind­li­chen Trock­ner getrock­net wer­den, oder es muss eine Wäsche­spin­ne zum Trock­nen der Wäsche in der Woh­nung auf­ge­stellt wer­den. Die Haus­flu­re der Neu­bau­ten sind meist so gestal­tet, dass ein Abstel­len von Kin­der­wa­gen jeden Zugang zu den Trep­pen unmög­lich macht. Heu­te ist es auch die Regel, dass jedes Kind, wenn mög­lich, ein eige­nes Zim­mer bewohnt. Lei­der hat für Archi­tek­ten der heu­ti­gen Zeit die leich­te Ver­mie­tung von Wohn­raum höchs­te Prio­ri­tät, sodass Drei­ein­halb­zim­mer­woh­nun­gen die häu­figs­te Erschei­nungs­form darstellen.

Mit Kin­dern eine Woh­nung finden

Wenn Eltern mit einem Kind auf der Suche nach einer Woh­nung sind, kön­nen sie even­tu­ell ein Ange­bot wahr­neh­men, dass am häu­figs­ten ange­bo­ten wird. Das ist eine 3,5‑Raum-Wohnung (Schlaf­zim­mer, Wohn­zim­mer, Kin­der­zim­mer, Küche und Bad). Sobald ein Eltern­teil auf einen Büro­raum ange­wie­sen ist, viel­leicht im Home­of­fice arbei­tet oder von zu Hau­se aus einen Betrieb lei­ten möch­te, wird die Situa­ti­on schon schwie­ri­ger, denn Vier­raum­woh­nun­gen oder sogar Fünf­raum­woh­nun­gen sind im Neu­bau­be­reich kaum anzu­tref­fen, da sie schlech­ter zu ver­mie­ten sind als die Ein­heits­woh­nung 3,5 Raum. Fün­dig wer­den Fami­li­en mit mehr als einem Kind dann eher im Alt­bau­be­reich. In Alt­bau­ten aus frü­he­rer Zeit befan­den sich immer zwei Woh­nun­gen auf einer Eta­ge, meist 2,5‑Raum-Wohnungen, aus denen durch einen Mau­er­durch­bruch eine gro­ße Woh­nung gemacht wer­den kann. Zwei Woh­nun­gen anzu­mie­ten heißt aber auch dop­pel­te Miete.

Dür­fen Kin­der zur Woh­nungs­be­sich­ti­gung mitkommen?

Dass her­an­wach­sen­de Kin­der und Säug­lin­ge durch Spie­len, Toben oder Schrei­en eine Geräusch­ku­lis­se pro­du­zie­ren, die den Alt­be­woh­nern des Hau­ses nicht gefal­len könn­te, ist nicht zu leug­nen. Wenn aber ein Erwach­se­ner den Zuschlag für die Woh­nung bekommt, der am liebs­ten Hea­vy Metall Musik bei offe­nem Fens­ter hört, wird es lau­ter. Selbst­ver­ständ­lich soll­ten die Kin­der zur Wohn­raum­be­sich­ti­gung mit­ge­nom­men wer­den. Der Ver­wal­ter der Woh­nung oder der Eigen­tü­mer selbst kön­nen sich dann ein eige­nes Bild von der Fami­lie machen. Vie­le Ver­mie­ter mögen auch Kin­der im Haus, beson­ders wenn sie eige­ne haben oder dort schon Fami­li­en woh­nen. Der Vor­teil für einen Ver­mie­ter, Fami­li­en in das Haus ein­zie­hen zu las­sen, ist auch fol­gen­der Umstand. Fami­li­en mit klei­nen Kin­dern zie­hen in der Regel nicht so schnell aus. Wenn alles ein­mal orga­ni­siert ist, Kita, Tages­mut­ter, Schul­weg und ÖPNV-Anbin­dung zum Arbeits­platz, dann bleibt die Struk­tur für lan­ge Zeit erhalten.

Hartz IV, Kin­der und Wohnung

Nach den Bestim­mun­gen zäh­len auch Säug­lin­ge zu den Per­so­nen,  die die Grö­ße der Woh­nung mitbestimmen.

  • 2 Per­so­nen max. -> 60qm
  • 3 Per­so­nen -> 75qm
  • 4 Per­so­nen -> 85qm
  • 5 Per­so­nen -> 95qm
  • 6 Per­so­nen -> 105qm Wohnfläche

Die Maxi­mal­flä­che der Woh­nung ist bun­des­ein­heit­lich gere­gelt, die Höhe der geför­der­ten Maxi­mal­mie­te für Woh­nun­gen dage­gen nicht.

Bei­spiel: Eine fünf­köp­fi­ge Fami­lie mit einem Woh­nungs­an­spruch von 95qm darf in Mün­chen eine Woh­nung anmie­ten, die maxi­mal 1486 € kos­ten darf, wäh­rend es in Leip­zig nur 684 € und in Ber­lin 857 € sind. Aber wer fin­det in Ber­lin eine Woh­nung, die zu einem Qua­drat­me­ter­preis von unter zehn Euro anzu­mie­ten ist? Kaum jemand. Dar­um woh­nen Fami­li­en mit meh­re­ren Kin­dern in für sie viel zu klei­nen Woh­nun­gen. Und das trifft nicht nur auf Hartz IV Bezie­her zu. Aktu­ell (Miet­spie­gel Ber­lin 2022) beträgt in Ber­lin der durch­schnitt­li­che Qua­drat­me­ter­preis für Wohn­raum 22 €. Für die Anmie­tung eines Hau­ses muss man mit 18 € rechnen.

War­um ist es gene­rell schwer für Fami­li­en Woh­nun­gen zu finden?

Die Knapp­heit an bezahl­ba­rem Wohn­raum hat meh­re­re Grün­de. Der sozi­al geför­der­te Woh­nungs­bau geht zurück, weil Flä­chen feh­len, die bebaut wer­den könn­ten. Ein wei­te­rer Aspekt ist die Tat­sa­che, dass es augen­schein­lich immer jeman­den gibt, der zu dem ange­bo­te­nen Miet­preis, sei er auch noch so hoch, einen Miet­ver­trag unter­schreibt. Auch hat sich das Bau­en selbst in den letz­ten Jah­ren durch gestie­ge­ne Roh­stoff­prei­se deut­lich ver­teu­ert. Hin­zu kom­men die sich fast jähr­lich ändern­den Bau­vor­schrif­ten, die das Bau­en noch teu­rer machen. Wird das Däm­men eines Hau­ses oder ein Solar­dach irgend­wann ein­mal zur Pflicht, wird sich das auch in der Mie­te widerspiegeln.

Wie geht man als Fami­lie auf Wohnungssuche?

Zeit­schrif­ten und Zei­tun­gen mit den Bei­la­gen Miet­an­ge­bo­te sind über­all in Deutsch­land erhält­lich. Da hilft anru­fen und einen Ter­min ver­ein­ba­ren, gleich für meh­re­re Woh­nun­gen. Auch diver­se Apps für Mobil­te­le­fo­ne kön­nen zum Erfolg füh­ren. Mund­pro­pa­gan­da kann auch eine Form sein. Viel­leicht kennt man jeman­den im Freun­des­kreis, der umzie­hen möch­te, eine neue Arbeits­stel­le andern­orts antritt oder Fami­li­en­zu­wachs erwar­tet und des­halb die Woh­nung zu klein wird. Wenn man aber nicht bei jeder Woh­nungs­be­sich­ti­gung einen Boni­täts­nach­weis mit­brin­gen oder die Gehalts­ab­rech­nun­gen der letz­ten drei Mona­te vor­le­gen will, kann der Gang zu einem Mak­ler der Königs­weg auf der Suche nach einer Woh­nung sein. Wenn Sie ihm ein­mal erklärt haben, was Sie zu wel­chen Kon­di­tio­nen suchen, wie viel Zim­mer, wie hoch darf die Mie­te sein und in wel­chem Gebiet soll­te die Woh­nung lie­gen, wird der Mak­ler für Sie exklu­siv tätig. Gut, die Mak­ler­tä­tig­keit kos­tet Geld, aber erspart die Frus­tra­ti­on nach einer Woh­nungs­ab­sa­ge, obwohl man stun­den­lang in der Rei­he der Woh­nungs­su­chen­den für die Woh­nungs­be­sich­ti­gung ange­stan­den hat.