Der Wasserzähler und seine Eichung

Wer einen Vertrag mit einem Wasserversorgungsunternehmen abschließt, benötigt dafür eine geeichte Wasseruhr. Eine Wasseruhr misst, wie viele Kubikmeter Frischwasser durch die Rohre fließen. In früheren Zeiten befand sich die Wasseruhr in einem Mehrfamilienhaus meistens tief im Keller, wo die Wasserrohre ins Haus gelangten. Der Wasserverbrauch wurde in der Regel nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen errechnet oder nach der Größe der Wohnung in Quadratmetern. Die Abrechnung konnte wegen der Berechnungsgrundlagen eigentlich falsch sein. Moderne Wohngebäude dagegen haben daher in jeder Wohnung eine eigene Wasseruhr. So wird nur so viel berechnet, wie auch tatsächlich pro Haushalt verbraucht wurde. Früher wie heute waren die Wasseruhren geeicht, um Manipulationen vorzubeugen. Die Nutzpflicht einer geeichten Wasseruhr besteht nicht nur in Mietobjekten mit mehreren Wohnungen, sondern auch für Eigenheime. Eine geeichte Uhr sorgt für beide Vertragsparteien, für das Wasserversorgungsunternehmen und den Wasserabnehmer (Verbraucher), für Rechtssicherheit. In der Mess- und Eichverordnung ist vorgeschrieben, dass sich Kaltwasserzähler nach sechs Jahren und Warmwasserzähler nach fünf Jahren einer erneuten Eichung unterziehen müssen.

Woran erkenne ich eine geeichte Wasseruhr?

Wasseruhren müssen nach EU Recht MID-konform sein (MID= Measuring Instruments Directive). Diese Konformität erkennt man an der CE-Marke mit der Metrologie-Kennzeichnung unter anderem einem M mit einer nachgestellten Zahl. Die Zahl gibt das Baujahr des Wasserzählers an. Bei einer erneuten Eichung nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer zertifiziert eine staatlich anerkannte Prüfstelle die Wasseruhr erneut durch Anbringung einer gelben Eichmarke. Auf ihr befinden sich die Eichmarkennummer, die Zahlenkennzeichnung der verantwortlichen Prüfstelle und die Angabe zum Eichjahr.

Werden Wasseruhren auch zum zweiten Mal geeicht oder gleich ausgetauscht?

Für die Eichung einer Wasseruhr ist sie zu demontieren, zum Eichbetrieb zu transportieren, zum Kunden zurückzubringen und muss wieder eingebaut werden. Dabei stellen sich direkt zwei Fragen:

  1. Wie lange wird bei der Eichung einer Wasseruhr die Wasserversorgung gestört sein?
  2. Kostet die Eichung einer Wasseruhr viel mehr als der Einbau einer neuen?

Eine erneute Eichung von Wasseruhren wird in der Regel nicht vorgenommen. Da die Kosten einer Eichung von Wasseruhren teurer ist als ein Tausch, werden aus Kostengründen die Zähler gegen geeichte neue Zähler ausgetauscht. In diesem Fall spricht man vom Wirtschaftlichkeitsgebot.

Wer zahlt den Austausch der Wasseruhr?

Nach § 556.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind bei einem Mietwohnverhältnis die Kosten für die Eichung auch auf der Nebenkostenabrechnung für die Mieter einzutragen, sodass dem Vermieter dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Auch der Austausch einer Wasseruhr anstatt der Wartung derselben kann der Vermieter mit den Nebenkosten verrechnen. Nur wenn die Wasseruhr definitiv defekt ist, muss der Vermieter auf seine Kosten unverzüglich für Ersatz sorgen.

Pflichten des Eigentümers

Die Neufassung des MessEG (Mess- und Eichgesetz) wurde zum 01. Januar 2015 rechtskräftig. Darin heißt es, dass für die Meldung und rechtzeitige Nacheichung der Eigentümer des Gebäudes verantwortlich ist. Werden verbrauchsabhängige Rechnungen nach Ablauf der Eichfrist erstellt, kann das mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Um dieser Neuregelung gerecht zu werden, haben viele Wohnungseigentümer, Genossenschaften und Hausverwaltungen Abrechnungsdienste beauftragt, sich um die Einhaltung der Eichfristen der Zähler zu kümmern.

Eine geeichte Wasseruhr im Garten 

Der warme und trockene Sommer in diesem Jahr führte dazu, dass viele Gartenbesitzer darüber nachgedacht haben, sich einen Brunnen im Garten bohren zu lassen. Dafür ist die Genehmigung der unteren Wasserbehörde einzuholen, die auch die Maximalentnahme vom Grundwasser bestimmt. Der Föderalismus in Deutschland lässt eine unterschiedliche Regelung für die Grundwasserentnahme im eigenen Garten zu. In manchen Bundesländern darf das Grundwasser zum Gießen der eigenen Pflanzen kostenlos genutzt werden, in anderen Bundesländern muss an der Entnahmestelle eine geeichte Wasseruhr montiert werden. Berechnet werden aber nur die Kubikmeter entnommenen Wassers. Kosten für Schmutzwasser, das in der Regel wesentlich teurer ist als Trinkwasser, werden dabei nicht erhoben; es sei denn, der Gartenbesitzer nutzt das Grundwasser zum Befüllen seines Swimming Pools im Keller seines Hauses. Dieser illegale Gebrauch des Gartenbrunnens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Geldbußen in vier- bis fünfstelligem Bereich führen.