Die WEG-Verwaltung ist eine Abkürzung für die Wohneigentumsverwaltung. Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, dann sind Sie auf einer Eigentümerversammlung bereits einem entsprechendem Verwalter begegnet. Wir betreuen und verwalten das Eigentum der gesamten Gemeinschaft, denn in keinem Bereich der Hausverwaltung ist ein kaufmännisches, technisches und juristisches Fachwissen notwendig, um die Wünsche und Anforderungen aller Eigentümer gerecht zu werden. Die Bestellung einer WEG-Verwaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und geregelt.
Sie möchten wissen, was eine WEG-Verwaltung aus macht und wo die sichtbaren und die nicht sichtbaren Aufgaben liegen? Dann geht es hier weiter: Aufgaben einer WEG-Verwaltung.
Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Die Verwaltung von gemeinschaftlichem Wohneigentum untersteht dem Wohneigentumsgesetz. Das WEG wurde zum 01. Dezember 2020 im Rahmen einer umfassenden Reform durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) überarbeitet und ergänzt. Diese Gesetzesänderung optimiert die Beschlusslage von Eigentümern, die das Gemeinschaftseigentum in folgenden Bereichen verändern, modernisieren oder erweitern wollen:
- Barrierefreiheit
- Elektromobilität
- Einbruchsschutz
- Energieeinsparungen
Die gesetzlichen Regelungen geben auch vor, dass alle Mitglieder im Beirat gleichzeitig Mitglied der Eigentümergemeinschaft sein müssen. Neu ist, dass der Verwaltungsbeirat nicht mehr zwingend aus drei Mitgliedern bestehen muss. Ist mehr als ein Wohnungseigentümer zum Beirat gewählt, muss ein Vorsitzender und ein Stellvertreter ernannt werden. Der Hausverwalter ist gesetzlich zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet.
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Führung durch die Eigentümerversammlung
Ein neuer Verwalter wird durch den Beschluss der Eigentümerversammlung bestellt. Mit der Übergabe der Stammdaten kann der neue WEG-Verwalter mit der Verwaltung Ihres Eigentums beginnen. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir innerhalb der Gemeinschaft vermitteln, Konflikte moderieren und den Fokus auf die für alle Eigentümer*innen passenden Lösungen setzen. Die Eigentümergemeinschaft kann einen Beirat, auch Verwaltungsbeirat genannt, wählen, der den direkten Kontakt zu der Hausverwaltung hält. Über die Kommunikation mit dem (ehrenamtlichen) Beirat werden wir Ihnen das WEG-Recht näherbringen. Der WEG-Verwalter leitet die beschlussfähige Versammlung. Dafür bereiten wir die Anträge der Eigentümer*innen, die Abstimmungen und Korrespondenzen mit den gewählten Beiräten vor, um eine strukturierte Eigentümerversammlung durchzuführen. Wir verschicken die Einladungen zu den Versammlungen an alle Eigentümer*innen und buchen auf Wunsch auch eine angemessene Location in Ihrer Nähe.
Wir klären Sie gerne über Ihre und unsere Rechte und Pflichten auf (dies ersetzt keine professionelle Rechtsberatung), stehen Ihnen bei Fragen oder dringenden Fällen rund um Ihr Eigentum zur Verfügung und optimieren die Immobilie und die allgemeinen Kosten für Sie. Ebenfalls kümmern wir uns, wenn die Eigentümergemeinschaft dies wünscht, um Kosteneinsparungen, Rahmenverträge und Rabattierungen bei Verträgen rund um die Leistungen von Handwerksbetrieben, Reinigungsdiensten, Versicherungen, Energieversorgern, Telefonanbietern und Internetanbietern.
Bei weiteren Fragen: nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.