Grundsätzlich ist es jedem gestattet, an seinen eigenen vier Wänden private Überwachungskameras zum eigenen Schutz zu installieren. Schließlich ist das Zuhause ein Ort von Sicherheit und Geborgenheit und sollte nicht von fremden Personen betreten werden.

Damit Einbrecher zur Rechenschaft gezogen und darüber hinaus auf frischer Tat ertappt werden können, entscheiden sich immer mehr Eigentümer:innen für den Einsatz von Überwachungskameras im Außenbereich. Neben gesetzlichen Auflagen sind beim Kauf der Geräte wichtige Aspekte, wie Auflösung oder Stromversorgung, einzuhalten und zu beachten.

Heutzutage gibt es eine hohe Vielfalt an Kameras für die Videoüberwachung außen, bei der auch die Preisspanne ziemlich groß ausfällt. Es gibt Modelle ab bereits 50 € und noch weniger, bei denen allerdings die Qualität an vielen Stellen zu wünschen übrig lässt.

Hier sollte nicht die günstigste Option gewählt werden, da man bei der Sicherheit nicht sparen sollte. Andersherum muss man nicht unbedingt mehrere Hundert Euro für die teuersten Kameras ausgeben, weil man sich die bestmöglichen Leistungen erhofft.

Die Stiftung Warentest hat 18 Kameras, sowohl für innen als auch außen, verglichen und nach verschiedenen Kriterien (Kamera, Handhabung und Stromverbrauch) in eine Rangfolge gebracht. Die besten drei Geräte schnitten dabei mit Noten von „Gut“ mit 2,1 bis 2,4 ab. Worauf Sie vor dem Kauf achten sollen, erfahren Sie hier.

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Rechtliche Vorgaben

Es gibt auch Überwachungskameras mit Mikrofon und Gegensprechanlage, allerdings sollte beachtet werden, dass das Mikro nur bei tatsächlichen Verstößen aktiviert wird und ebenfalls keine Tonaufnahmen gemacht werden darf. Vor Gericht sind gemäß § 201 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) Videoaufzeichnungen mit Ton unzulässig und nicht gestattet. Diese Funktion dient lediglich der Kommunikation und darf darüber hinaus nicht missbraucht werden.

Des Weiteren ist es Privatpersonen nicht gestattet, öffentliche Bereiche mit der Überwachungskamera aufzunehmen, sondern nur ihr eigenes Grundstück und Haus. Die Kamera darf demzufolge auch nicht auf das benachbarte Grundstück gerichtet werden, geschweige denn dieses filmen. Dies entschied das Amtsgericht München, das darin eine Einschränkung des Persönlichkeitsrechts gesehen hat.

Wer sein Haus mit Kameras überwacht, muss aufgrund der Kennzeichnungspflicht darauf mit einem Schild hinweisen. Die gesammelten Daten dürfen dann auch nur zwecks Tätersuche, Gewaltprävention oder ähnlichem genutzt werden. Teilweise ist ein Hinweisschild im Lieferumfang erhalten. Falls dies nicht der Fall ist, sollte dringlichst eins beschafft werden.

Zusätzliche Funktionen

Um die Täter von der Straftat abzuhalten und sie davor in die Flucht zu schlagen, sollte man beim Kauf einer Überwachungskamera darauf achten, ob sie eine Alarmfunktion hat. Im Ernstfall ertönt eine Sirene oder Scheinwerfer werden eingeschaltet. Per App kann dann die Polizei benachrichtigt werden, wenn die Einbrecher sich immer noch auf dem Grundstück aufhalten.

Je nach Installationsort erweisen sich PTZ-Kameras (pan, tilt, zoom) als zweckdienlich, da sie sich schwenken und neigen lassen und so die Überwachung von größeren Flächen möglich ist. Eine gute Qualität verhindert den Verschleiß, der sich mit der Zeit durch die Bewegungen bilden kann.

Der Blickwinkel der Kamera sollte auch beim Kauf berücksichtigt und abhängig von der Einsatzstelle festgelegt werden. Ob Weitwinkel oder Telewinkel, von 70° bis 360° gibt es eine große Auswahl an geeigneten Objekten.

Die Installation sollte nicht zu hoch an der Hauswand erfolgen, da ansonsten die Gesichter nicht eindeutig erkannt werden können. Aber auch nicht zu niedrig, da die Kamera so selbst der Gefahr des Diebstahls ausgesetzt ist. Es empfiehlt sich, mit Profis zusammenzuarbeiten, die sich mit der Montage auskennen und diese zuverlässig übernehmen.

Vermieter:innen von Mehrfamilienhäusern dürfen übrigens nur eine Videoüberwachung in den allgemeinen Bereichen einführen, wenn alle Parteien damit einverstanden sind. Dies lässt sich durch vorangegangene Einbrüche und Vandalismus begründen und sollte nicht nur der Kontrolle der Mieter:innen wegen stattfinden.

Mit Überwachungskameras lässt sich zwar die Sicherheit im Eigenheim erhöhen, doch Mechanik steht über Elektronik. Das bedeutet, dass sie nur zusätzliche Lösungen zur mechanischen Sicherheit (Schlösser, Zäune etc.) darstellen und diese keineswegs ersetzen. Auch, wenn die Geräte gut investiert sind, sollte die Priorität bei mechanischen Sicherheitseinrichtungen liegen.