Wer mit Immobilien arbeitet, weiß, wie bedeutend eine gute Vorbereitung ist und dass dazu auch das Vorlegen aller benötigten Unterlagen gehört. Als Laie kann man schnell den Überblick verlieren, da unabhängig von der Angelegenheit eine Vielzahl an wichtigen Dokumenten übergeben werden muss.
Hausverkauf
Ein möglicher Anlass für das Bereitstellen erforderlicher Unterlagen ist der Hausverkauf – wenn jemand ein Haus verkaufen möchte, kann dies unterschiedlichste Gründe haben. Sind die Kinder aus dem Haus, kann es zu groß werden, macht sich die Gartenarbeit nicht mehr so leicht wie früher, fällt das Treppensteigen immer schwerer oder ist aus beruflichen Gründen ein Wohnortwechsel erforderlich.
Des Weiteren macht die Überlegung Sinn, ob man es selbst verkaufen möchte oder sich die Hilfe eines Maklers dazu holt. Für die unverbindliche Wertermittlung seines Hauses bieten sich zahlreiche Wertermittler an, die im Internet schnell aufzufinden sind. Wenn sie dann einmal kontaktiert worden sind, können die zu erzielenden Verkaufspreise nicht unterschiedlicher sein.
Als ob sie sich gegenseitig überbieten wollten, oder untereinander Absprachen tätigen würden, kann der Wert einer Immobilie auch schon mal in einem Bereich von mehr als 100.000 € von der einen zur anderen Bewertung abweichen. Aber woran erkennt man einen seriösen Makler? Vordergründig an der Berufserfahrung und hintergründig an seinem Auftreten.
Um aber als Hauseigentümer in den Genuss einer Bewertung zu kommen, sind einige Vorarbeiten zu erledigen. Für einen Hausverkauf sind bestimmte Unterlagen zu beschaffen oder Dokumente aus dem eigenen Aktenordner zu entnehmen.
Checkliste Hausverkauf
Falls teilvermietet:
Grundbuch
Das Grundbuch liefert wertvolle Informationen rund um die betroffene Immobilie. Das Einsehen der Auszüge ist dabei nur bestimmten Personen mit „berechtigtem Interesse“ gestattet, darunter Notare, Erben und Eigentümer:innen. Sobald das Eigentum an einem Grundstück übertragen wird, muss der Eintrag geändert werden.
Anlaufstelle ist das ortsansässige Amtsgericht, wo Grundbuchauszüge kostenpflichtig beantragt werden können. In einigen Grundbuchämtern lassen sich Anträge auch elektronisch stellen, da die Grundbücher dort auch elektronisch geführt werden.
Weiteres über den Eintrag
Wie zuvor erwähnt erfolgt der Eintrag für die neuen Eigentümer:innen nach dem Kauf, der Annahme der Erbschaft, der Überschreibung oder Schenkung. Die Änderung von Grundstücksdaten ist ebenfalls ein Anlass für einen Grundbucheintrag.
Bei einem Hausverkauf müssen Verkäufer und Käufer beide den Kaufvertrag in Anwesenheit eines Notars unterzeichnen. Nachfolgend kümmert sich dieser um die weitere Bearbeitung beim Grundbuchamt, sodass wichtige Informationen beispielsweise über die Grundschuld aufgenommen werden können.
Zu weiteren relevanten Unterlagen, die der Käufer für den Hauskauf benötigt, zählt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der die Zahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt belegt werden kann.
Vermietung
Sind Wohnungen in dem Haus vermietet, über/ unter der Wohnung des Hausbesitzers oder wohnt er selbst überhaupt nicht in dem Gebäude, müssen für den Verkauf auch die Mietverträge und die Nebenkostenabrechnungen dem potenziellen Käufer der Immobilie vorgelegt werden.
Betriebskosten
Einen guten ersten Eindruck als Hausbesitzer hinterlässt man bei möglichen Käufern, wenn auch eine Betriebskostenaufstellung erstellt wurde. Zu den Betriebskosten zählen folgende Punkte:
Übergabe
Nachdem die Formalitäten geklärt wurden, geht es an die Übergabe des Hauses oder der Wohnung und entsprechend der Schlüssel. Ein Übergabeprotokoll ist zwar keine Pflicht, da es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, doch in der Praxis üblich.
Das von Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter geführte Protokoll erweist sich als sinnvoll, da so der Zustand der Immobilie bei Einzug oder Auszug dokumentiert werden kann. Nicht nur bei vermieteten Objekten, sondern auch bei neuen Eigentümern werden darin Mängel und Schäden zum Zeitpunkt der Übergabe festgehalten.
Genauso wie man ein Cabriolet vorzugsweise im Sommer verkaufen sollte, wenn das Dach geöffnet werden kann, genauso verhält es sich auch mit Häusern. Schneebedeckte Dächer, einen Garten, den man im Winter nur erahnen kann, lassen das Haus in einem schlechten Licht erscheinen.
Daher eignet sich für den Hausverkauf die Frühlings- und Sommerzeit, wenn es im Garten blüht und die Sonne die Fassade im besten Licht erstrahlen lässt. Die Übergabe unbedingt bei Tageslicht stattfinden und eventuelle Mängel möglichst genau beschrieben werden.
Fazit
Für einen anstehenden Hausverkauf darf die Beschaffung aller notwendiger Unterlagen nicht vernachlässigt werden und rechtzeitig erfolgen. Fehlende Unterlagen können den gesamten Prozess verzögern und ebenfalls die Seriosität des Verkäufers infrage stellen.
Wer sichergehen will, gibt Vorarbeiten wie diese in die Hände eines Sachverständigen, für den das Zusammenstellen von Unterlagen zur Routine gehört. Die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf können erhöht werden, da die Fachleute genau wissen, was sie beachten müssen.