Wer mit Immo­bi­li­en arbei­tet, weiß, wie bedeu­tend eine gute Vor­be­rei­tung ist und dass dazu auch das Vor­le­gen aller benö­tig­ten Unter­la­gen gehört. Als Laie kann man schnell den Über­blick ver­lie­ren, da unab­hän­gig von der Ange­le­gen­heit eine Viel­zahl an wich­ti­gen Doku­men­ten über­ge­ben wer­den muss.

Ein mög­li­cher Anlass für das Bereit­stel­len erfor­der­li­cher Unter­la­gen ist der Haus­ver­kauf – wenn jemand ein Haus ver­kau­fen möch­te, kann dies unter­schied­lichs­te Grün­de haben. Sind die Kin­der aus dem Haus, kann es zu groß wer­den, macht sich die Gar­ten­ar­beit nicht mehr so leicht wie frü­her, fällt das Trep­pen­stei­gen immer schwe­rer oder ist aus beruf­li­chen Grün­den ein Wohn­ort­wech­sel erforderlich.

Des Wei­te­ren macht die Über­le­gung Sinn, ob man es selbst ver­kau­fen möch­te oder sich die Hil­fe eines Mak­lers dazu holt. Für die unver­bind­li­che Wert­ermitt­lung sei­nes Hau­ses bie­ten sich zahl­rei­che Wert­ermitt­ler an, die im Inter­net schnell auf­zu­fin­den sind. Wenn sie dann ein­mal kon­tak­tiert wor­den sind, kön­nen die zu erzie­len­den Ver­kaufs­prei­se nicht unter­schied­li­cher sein.

Als ob sie sich gegen­sei­tig über­bie­ten woll­ten, oder unter­ein­an­der Abspra­chen täti­gen wür­den, kann der Wert einer Immo­bi­lie auch schon mal in einem Bereich von mehr als 100.000 € von der einen zur ande­ren Bewer­tung abwei­chen. Aber wor­an erkennt man einen seriö­sen Mak­ler? Vor­der­grün­dig an der Berufs­er­fah­rung und hin­ter­grün­dig an sei­nem Auftreten.

Um aber als Haus­ei­gen­tü­mer in den Genuss einer Bewer­tung zu kom­men, sind eini­ge Vor­ar­bei­ten zu erle­di­gen. Für einen Haus­ver­kauf sind bestimm­te Unter­la­gen zu beschaf­fen oder Doku­men­te aus dem eige­nen Akten­ord­ner zu entnehmen.

Check­lis­te Hausverkauf

  • Grund­buch­aus­zug
  • Flur­kar­ten­aus­zug
  • Bau­plä­ne
  • Wohn­flä­chen­be­rech­nung
  • Kuba­tor­be­rech­nung (Grö­ße des umbau­ten Raumes)
  • Bau­be­schrei­bun­gen
  • Sanie­rungs­nach­wei­se
  • Ener­gie­aus­weis

Falls teil­ver­mie­tet:

  • Miet­ver­trag

  • Neben­kos­ten­ab­rech­nung

  • Kau­ti­ons­ver­ein­ba­rung

Grund­buch

Das Grund­buch lie­fert wert­vol­le Infor­ma­tio­nen rund um die betrof­fe­ne Immo­bi­lie. Das Ein­se­hen der Aus­zü­ge ist dabei nur bestimm­ten Per­so­nen mit “berech­tig­tem Inter­es­se” gestat­tet, dar­un­ter Nota­re, Erben und Eigentümer:innen. Sobald das Eigen­tum an einem Grund­stück über­tra­gen wird, muss der Ein­trag geän­dert werden.

Anlauf­stel­le ist das orts­an­säs­si­ge Amts­ge­richt, wo Grund­buch­aus­zü­ge kos­ten­pflich­tig bean­tragt wer­den kön­nen. In eini­gen Grund­buch­äm­tern las­sen sich Anträ­ge auch elek­tro­nisch stel­len, da die Grund­bü­cher dort auch elek­tro­nisch geführt werden.