Wer mit Immobilien arbeitet, weiß, wie bedeutend eine gute Vorbereitung ist und dass dazu auch das Vorlegen aller benötigten Unterlagen gehört. Als Laie kann man schnell den Überblick verlieren, da unabhängig von der Angelegenheit eine Vielzahl an wichtigen Dokumenten übergeben werden muss.
Hausverkauf
Ein möglicher Anlass für das Bereitstellen erforderlicher Unterlagen ist der Hausverkauf – wenn jemand ein Haus verkaufen möchte, kann dies unterschiedlichste Gründe haben. Sind die Kinder aus dem Haus, kann es zu groß werden, macht sich die Gartenarbeit nicht mehr so leicht wie früher, fällt das Treppensteigen immer schwerer oder ist aus beruflichen Gründen ein Wohnortwechsel erforderlich.
Des Weiteren macht die Überlegung Sinn, ob man es selbst verkaufen möchte oder sich die Hilfe eines Maklers dazu holt. Für die unverbindliche Wertermittlung seines Hauses bieten sich zahlreiche Wertermittler an, die im Internet schnell aufzufinden sind. Wenn sie dann einmal kontaktiert worden sind, können die zu erzielenden Verkaufspreise nicht unterschiedlicher sein.
Als ob sie sich gegenseitig überbieten wollten, oder untereinander Absprachen tätigen würden, kann der Wert einer Immobilie auch schon mal in einem Bereich von mehr als 100.000 € von der einen zur anderen Bewertung abweichen. Aber woran erkennt man einen seriösen Makler? Vordergründig an der Berufserfahrung und hintergründig an seinem Auftreten.
Um aber als Hauseigentümer in den Genuss einer Bewertung zu kommen, sind einige Vorarbeiten zu erledigen. Für einen Hausverkauf sind bestimmte Unterlagen zu beschaffen oder Dokumente aus dem eigenen Aktenordner zu entnehmen.
Checkliste Hausverkauf
Falls teilvermietet:
Grundbuch
Das Grundbuch liefert wertvolle Informationen rund um die betroffene Immobilie. Das Einsehen der Auszüge ist dabei nur bestimmten Personen mit “berechtigtem Interesse” gestattet, darunter Notare, Erben und Eigentümer:innen. Sobald das Eigentum an einem Grundstück übertragen wird, muss der Eintrag geändert werden.
Anlaufstelle ist das ortsansässige Amtsgericht, wo Grundbuchauszüge kostenpflichtig beantragt werden können. In einigen Grundbuchämtern lassen sich Anträge auch elektronisch stellen, da die Grundbücher dort auch elektronisch geführt werden.