Der Traum von den eigenen vier Wänden ist in Deutschland ein Luxus, den sich nicht jeder erfüllen kann. Die Rechte und Pflichten eines Vermieters sollten bei der Vermietung von Immobilien immer mit bedacht werden. Aus einer 2019 veröffentlichten Statistik hervor, dass die Wohneigentumsquote, sprich wie viel Prozent einer Bevölkerung im Besitz eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind, sich in Deutschland auf nur 51,1 % beläuft. Damit landet Deutschland aus 14 ausgewählten europäischen Ländern auf dem vorletzten Rang noch vor der Schweiz. Auf Platz 1 ist Rumänien mit überragenden 95,8 %. Grundsätzlich sind unter den Eigentümern größtenteils Senioren, da jüngere Generationen heutzutage meist ohne Unterstützung der Familie nicht das nötige Kapital aufbringen können oder die Familienplanung sich weiter nach hinten verschiebt. Aus welchen Gründen auch immer dies der Fall ist, steht fest, dass noch Luft nach oben ist.
Doch ist man erstmal neuer Eigentümer und entscheidet sich dazu, die Immobilie nicht für sich zu beanspruchen, sondern in eine Wertanlage zu transformieren, sollte man sich schon im Voraus ausreichend über Rechte, aber vor allem auch über die Pflichten informieren. Eigentümer beraten wir gerne, wenn es um Vermietung oder Verkauf geht, bereits im Vorfeld sind wir für Sie da. Auch als Mieter:in kann es von Vorteil sein, auf aktuellem Stand der Rechtslage zu sein. Im folgenden Artikel erfahren Sie, was zu den Rechten und Verpflichtungen von Vermieter:innen gehört. Mit dem erlangten Wissen haben Sie das Recht auf Ihrer Seite und können so rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden oder auch für sich gewinnen.
Mietvertrag
Mit der Aushandlung eines Mietvertrags stimmen beide Parteien zu, vereinbarte Leistungen zu erbringen, die vertraglich festgehalten wurden. In den meisten Fällen ist Vermieter, wer das besagte Objekt besitzt und Mieter, wer im Gegenzug für den rechtzeitig und passend erbrachten Mietbetrag das Recht erhält, in der Mietsache zu wohnen. Dabei kann es auch vorkommen, dass im Falle einer Untermiete der Mieter selbst auch zu Teilen die Rolle des Vermieters übernimmt. Die Gegenleistung für die Vermietung ist somit die Mietzahlung. Bevor man einem Mietvertrag unterschreibt, sollte man sich genug Zeit nehmen, da mit diesem alle Bedingungen des Mietverhältnisses geregelt werden. Darunter fallen wesentliche Daten wie eine Kündigungsfrist oder etwa die Höhe der Miete und weitere Klauseln. Das wohl wichtigste Dokument bei der Vermietung von Immobilien oder Grundstücken kann aber auch mit Zusätzen versehen werden, die ebenfalls schriftlich festgelegt werden. Ein gutes Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist dabei für alle betroffenen Parteien, auch für gegebenenfalls engagierte Makler, wünschenswert.
Vermieterrechte
Diese Rechte beziehen sich auf unterschiedliche Bereiche, wobei Vermieter insbesondere hinsichtlich anfallender Kosten im gesetzlichen Rahmen diverse Ansprüche an die Mieter stellen können. Zu den wichtigsten Rechten des Vermieters gehören:
Fälligkeit der Miete
Es gilt für Mieter, dass sie rechtzeitig den vereinbarten Mietbetrag an den Vermieter zahlen. Dies sollte nach Möglichkeit im Voraus und spätestens am dritten Werktag eines Monats geschehen. (§556b BGB)
Mietkaution
Der Vermieter darf zu Beginn als Absicherung gegen Mietausfälle oder Schäden und Mängel in der Wohnung, im Haus etc. eine Kaution verlangen sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Die Höhe dieser ist begrenzt auf maximal das dreifache der Nettokaltmiete und darf auch in drei gleich großen Teilzahlungen in den ersten drei Monaten erfolgen. (§551 BGB)
Mieterhöhung
Etwaige Grenzen und Fristen einer Mieterhöhung sind auch im Mietrecht vorgegeben. Bewegt sich der Vermieter innerhalb im Vertrag geklärter Klauseln und legt rechtmäßige Gründe zugrunde, darf er die Miete erhöhen. Zu diesen zählen etwa Modernisierungsmaßnahmen (über die der Mieter in Kenntnis gesetzt werden muss) oder ortsübliche Vergleichsmieten. Die vereinbarte Miete kann allerdings erst frühestens fünfzehn Monate nach Einzug des Mieters angehoben werden. (§558 BGB)
Kündigungsrecht
Nur unter Berücksichtigung enger gesetzlicher Vorgaben und Fristen darf nach deutschem Mietrecht dem Mieter eine ordentliche Kündigung vorgelegt werden. In einem vom Vermieter handschriftlich unterschriebenen Brief in schriftlicher Form (§126) muss neben dem Grund der Kündigung, auch eine Frist (§574ff), zu der die Immobilie geräumt sein muss, enthalten sein. Die wichtigsten Gründe dafür können entweder der Eigenbedarf, eine Verletzung vertraglicher Pflichten, wie beispielsweise mehrmaliger Verzug der Mietzahlungen, ein nicht zuvor vereinbarter Umbau oder Untermiete an Dritte (§540) oder eine Störung des Hausfriedens sein. (Im Normalfall bestimmt der Vermieter vor dem Einzug passender Mieter die Haus