Was ist Mietkaution?

Wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet wird, darf der Vermieter eine Mietkaution verlangen. Diese darf dem Wert von bis zu drei Monatsmieten entsprechen und ist im Mietvertrag hinterlegt. Die Mietkaution dient als Sicherheit bei Mietausfällen oder Schäden an der Immobilie. Im Mietrecht ist festgelegt, dass die Kaution in drei gleich hohen Monatsraten bezahlt werden kann, um dem Mieter Teilzahlungen zu ermöglichen. Der Vermieter, auf der anderen Seite, muss den Betrag der Mietkaution auf einem Insolvenzfesten Konto, also getrennt von seinem Privatvermögen, anlegen.

Welche Möglichkeiten der Zahlung gibt es?

Die häufigste Art der Mietkaution ist die Barkaution. Wichtig hierbei ist, dass dem Mieter eine Rechnung ausgestellt wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Kautionsanlage über ein verpfändetest Sparbuch. Hierbei wird der Kautionsbetrag auf ein dem Mieter gehörendes Sparbuch eingezahlt und wird dann an den Vermieter verpfändet. Des Weiteren kann eine Kaution auch über verschiedene Arten der Bürgschaft, wie die Mietbürgschaft, gestellt werden.

Wann wird die Kaution zurückgezahlt?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter den Betrag schnellstmöglich zurückzahlen. Es gibt zwar keine gesetzlich geregelte Frist, allerdings sollte der Betrag nach spätestens sechs Monaten ausgezahlt werden. Der Vermieter darf auf die Kaution zurückgreifen, wenn nach dem Auszug des Mieter Schäden oder nicht beglichene Nebenkostenabrechnungen vorhanden sind.