Was ist Mietkaution?

Wenn eine Woh­nung oder ein Haus neu ver­mie­tet wird, darf der Ver­mie­ter eine Miet­kau­ti­on ver­lan­gen. Die­se darf dem Wert von bis zu drei Monats­mie­ten ent­spre­chen und ist im Miet­ver­trag hin­ter­legt. Die Miet­kau­ti­on dient als Sicher­heit bei Miet­aus­fäl­len oder Schä­den an der Immo­bi­lie. Im Miet­recht ist fest­ge­legt, dass die Kau­ti­on in drei gleich hohen Monats­ra­ten bezahlt wer­den kann, um dem Mie­ter Teil­zah­lun­gen zu ermög­li­chen. Der Ver­mie­ter, auf der ande­ren Sei­te, muss den Betrag der Miet­kau­ti­on auf einem Insol­venz­fes­ten Kon­to, also getrennt von sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen, anlegen.

Wel­che Mög­lich­kei­ten der Zah­lung gibt es?

Die häu­figs­te Art der Miet­kau­ti­on ist die Bar­kau­ti­on. Wich­tig hier­bei ist, dass dem Mie­ter eine Rech­nung aus­ge­stellt wird. Außer­dem gibt es die Mög­lich­keit der Kau­ti­ons­an­la­ge über ein ver­pfän­de­test Spar­buch. Hier­bei wird der Kau­ti­ons­be­trag auf ein dem Mie­ter gehö­ren­des Spar­buch ein­ge­zahlt und wird dann an den Ver­mie­ter ver­pfän­det. Des Wei­te­ren kann eine Kau­ti­on auch über ver­schie­de­ne Arten der Bürg­schaft, wie die Miet­bürg­schaft, gestellt werden.

Wann wird die Kau­ti­on zurückgezahlt?

Nach Been­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses muss der Ver­mie­ter den Betrag schnellst­mög­lich zurück­zah­len. Es gibt zwar kei­ne gesetz­lich gere­gel­te Frist, aller­dings soll­te der Betrag nach spä­tes­tens sechs Mona­ten aus­ge­zahlt wer­den. Der Ver­mie­ter darf auf die Kau­ti­on zurück­grei­fen, wenn nach dem Aus­zug des Mie­ter Schä­den oder nicht begli­che­ne Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen vor­han­den sind.