Was ist zu beachten bei einer Mieterhöhung?

Ein Vermieter darf die Miete nicht nach Belieben erhöhen, dafür gibt es gesetzliche Regelungen zur Mieterhöhung. Demnach darf der Vermieter frühestens ein Jahr nach dem Einzug und nur nach schriftlicher Ankündigung die Miete anheben. Und selbst dann darf er sie nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Dafür gibt es die sogenannte Kappungsgrenze, die feste Regeln für die Mieterhöhung festlegt.

Nach dieser Regel darf eine Miete innerhalb von drei Jahren nicht über 20% zunehmen. Wenn der Mietwohnungsmarkt kritisch ist, dürfen die Bundesländer die Kappungsgrenze auf 15% senken. Dieser Sonderfall ist ebenfalls beschränkt auf fünf Jahre.