Was ist zu beach­ten bei einer Mieterhöhung?

Ein Ver­mie­ter darf die Mie­te nicht nach Belie­ben erhö­hen, dafür gibt es gesetz­li­che Rege­lun­gen zur Miet­erhö­hung. Dem­nach darf der Ver­mie­ter frü­hes­tens ein Jahr nach dem Ein­zug und nur nach schrift­li­cher Ankün­di­gung die Mie­te anhe­ben. Und selbst dann darf er sie nur bis zur orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te anhe­ben. Dafür gibt es die soge­nann­te Kap­pungs­gren­ze, die fes­te Regeln für die Miet­erhö­hung festlegt.

Nach die­ser Regel darf eine Mie­te inner­halb von drei Jah­ren nicht über 20% zuneh­men. Wenn der Miet­woh­nungs­markt kri­tisch ist, dür­fen die Bun­des­län­der die Kap­pungs­gren­ze auf 15% sen­ken. Die­ser Son­der­fall ist eben­falls beschränkt auf fünf Jahre.