Was ist eine Mietbürgschaft?

Bei der Miet­bürg­schaft kann eine Woh­nung ange­mie­tet wer­den, ohne dass eine Kau­ti­on gezahlt wird. Anstel­le davon bürgt eine ande­re Per­son für den Mie­ter und über­nimmt die Pflich­ten gegen­über dem Ver­mie­ter. Wenn Sie das Geld für eine Kau­ti­on nicht auf­brin­gen kön­nen, kön­nen Sie die Miet­bürg­schaft abschlie­ßen. Kommt es zu Schä­den oder einer ver­spä­te­ten Mie­te, tritt der Bür­ge erst­mal für Sie ein und begleicht die For­de­run­gen. Dabei kann der Bür­ge eine Pri­vat­per­son, wie ein Eltern­teil oder ein guter Freund sein, aber auch Ver­si­che­run­gen oder Banken.

Wel­che Risi­ken hat die Mietbürgschaft?

Der Bür­ge muss in jedem fall voll­jäh­rig und finan­zi­ell sta­bil sein. Aller­dings pas­sie­ren Unfäl­le oder ein Miet­aus­fall schnel­ler als man denkt, was ein erheb­li­ches Cha­os anrich­ten kann. Häu­fig gera­ten die Bür­gen selbst in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten, wenn es soweit ist. Das führt wie­der­um oft zu Streit unter­ein­an­der, was es zu ver­mei­den gilt.