Was ist Lärmbelästigung?
Zu den vorgeschriebenen Ruhezeiten sollte die Lautstärke nicht über der Zimmerlautstärke liegen. Andernfalls fühlen sich die Nachbarn unter Umständen davon belästigt. Die Ruhezeiten gelten mittags zwischen 13 und 15 Uhr sowie nachts zwischen 22 und 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig. Eine Lärmbelästigung kann oft zu einem Streit mit den Nachbarn führen. Der Begriff der Zimmerlautstärke ist dabei weit auszulegen. Tagsüber kann 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel als Richtwert genommen werden.
Welche Tätigkeiten sind während der Ruhezeiten erlaubt?
Generell dürfen Tätigkeiten, die zwar die Nachbarn stören können, aber zum menschlichen Verhalten gehören durchgeführt werden. Dazu gehören Tätigkeiten für die Körperhygiene wie beispielsweise duschen. Der Lärm durch Kinder muss allerdings bis zu einem gewissen Ausmaß hingenommen werden. Auch das Hundegebell muss bis zu einem gewissen Punkt hingenommen werden, da gibt es keine einheitlichen Regelungen. Wenn Sie sich als Mieter durch einen anderen Mieter vom Lärm belästigt fühlen, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen. In anderen Fällen können auch Gerichtsurteile als Richtlinie zu Rate gezogen werden.