Was ist Lärmbelästigung?

Zu den vor­ge­schrie­be­nen Ruhe­zei­ten soll­te die Laut­stär­ke nicht über der Zim­mer­laut­stär­ke lie­gen. Andern­falls füh­len sich die Nach­barn unter Umstän­den davon beläs­tigt. Die Ruhe­zei­ten gel­ten mit­tags zwi­schen 13 und 15 Uhr sowie nachts zwi­schen 22 und 6 Uhr. An Sonn- und Fei­er­ta­gen gel­ten die Ruhe­zei­ten ganz­tä­gig. Eine Lärm­be­läs­ti­gung kann oft zu einem Streit mit den Nach­barn füh­ren. Der Begriff der Zim­mer­laut­stär­ke ist dabei weit aus­zu­le­gen. Tags­über kann 40 Dezi­bel und nachts 30 Dezi­bel als Richt­wert genom­men werden.

Wel­che Tätig­kei­ten sind wäh­rend der Ruhe­zei­ten erlaubt?

Gene­rell dür­fen Tätig­kei­ten, die zwar die Nach­barn stö­ren kön­nen, aber zum mensch­li­chen Ver­hal­ten gehö­ren durch­ge­führt wer­den. Dazu gehö­ren Tätig­kei­ten für die Kör­per­hy­gie­ne wie bei­spiels­wei­se duschen. Der Lärm durch Kin­der muss aller­dings bis zu einem gewis­sen Aus­maß hin­ge­nom­men wer­den. Auch das Hun­de­ge­bell muss bis zu einem gewis­sen Punkt hin­ge­nom­men wer­den, da gibt es kei­ne ein­heit­li­chen Rege­lun­gen. Wenn Sie sich als Mie­ter durch einen ande­ren Mie­ter vom Lärm beläs­tigt füh­len, soll­ten Sie zunächst das Gespräch suchen. In ande­ren Fäl­len kön­nen auch Gerichts­ur­tei­le als Richt­li­nie zu Rate gezo­gen werden.