Was ist eine Kleinreparatur?

Der Begriff Kleinreparatur beschreibt die Reparatur von kleinen Schäden in der Einrichtung einer Mietwohnung. Die Verpflichtung, eine Mietwohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten, liegt beim Vermieter. Allerdings kann der Mieter für Schönheits- und Kleinreparaturen verantwortlich sein, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist. Glühbirnen, Türgriffe, Lichtschalter oder Wasserhähne fallen in die Kategorie der Kleinreparatur und sind vom Mieter selbst zu reparieren.

Dabei gibt es eine Obergrenze an Geld, das im Jahr für Reparaturen ausgegeben werden darf. Überschreitet die Reparatur die vertragliche Regelung, muss der Vermieter die Kosten tragen.