Was ist eine Kleinreparatur?

Der Begriff Klein­re­pa­ra­tur beschreibt die Repa­ra­tur von klei­nen Schä­den in der Ein­rich­tung einer Miet­woh­nung. Die Ver­pflich­tung, eine Miet­woh­nung in einem ordent­li­chen Zustand zu hal­ten, liegt beim Ver­mie­ter. Aller­dings kann der Mie­ter für Schön­heits- und Klein­re­pa­ra­tu­ren ver­ant­wort­lich sein, wenn dies im Miet­ver­trag gere­gelt ist. Glüh­bir­nen, Tür­grif­fe, Licht­schal­ter oder Was­ser­häh­ne fal­len in die Kate­go­rie der Klein­re­pa­ra­tur und sind vom Mie­ter selbst zu reparieren.

Dabei gibt es eine Ober­gren­ze an Geld, das im Jahr für Repa­ra­tu­ren aus­ge­ge­ben wer­den darf. Über­schrei­tet die Repa­ra­tur die ver­trag­li­che Rege­lung, muss der Ver­mie­ter die Kos­ten tragen.