Darf ein Mietvertrag fristlos gekündigt werden?

In manchen Fällen darf der Vermieter fristlos kündigen. Der häufigste Fall hierfür ist die nicht gezahlte, beziehungsweise nur teilweise gezahlte Miete. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht zahlt. Wenn nur teilweise gezahlt wurde, darf fristlos gekündigt werden, sobald der offene Betrag die Summe von zwei Monatsmieten beträgt. Wird der offene Betrag innerhalb zwei Monate, nachdem der gerichtliche Räumungstitel rechtskräftig wird, bezahlt, verfällt die Kündigung. Wird die Miete später gezahlt, als im Mietvertrag vereinbart, darf eine fristlose Kündigung erst nach einer Abmahnung geschehen.

Bei Ruhestörung innerhalb der Ruhezeiten ist ebenfalls zunächst eine Abmahnung nötig. Wird der Hausfrieden gebrochen, hierzu zählen Beleidigungen, aggressives Verhalten und auch Ruhestörungen innerhalb der Ruhezeiten, sodass die Lage für weitere Mieter und Vermieter unzumutbar ist, darf fristlos gekündigt werden. Straftaten, wie Verletzungen des Vermieters oder anderer Mieter, können ebenfalls zur fristlosen Kündigung führen.

Eine unerlaubte Untervermietung kann zur fristlosen Kündigung führen, wenn es sich bei dem Untermieter nicht um ein enges Familienmitglied handelt.