Was ist eine Untervermietung?

Ein Mie­ter kann eine ange­mie­te­te Immo­bi­lie (z.B. Woh­nung oder Haus) an Drit­te Par­tei­en gegen ein fest­ge­setz­tes Ent­gelt unter­vier­mie­ten. Die­ser Unter­mie­te kann ganz oder auch nur teil­wei­se unter­ver­mie­tet sein. Jeg­li­che Form der Unter­ver­mie­tung muss beim Ver­mie­ter ange­mel­det und schrift­lich bestä­tigt und erlaubt werden.

Es kann zu einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses kom­men, wenn der Mie­ter eine Unter­ver­mie­tung der Immo­bi­lie nicht beim Ver­mie­ter ange­mel­det hat.

Wenn die Unter­ver­mie­tung nicht aus­drück­lich im Miet­ver­trag aus­ge­schlos­sen ist, bedarf es eines Grun­des Sei­tes der Ver­mie­tung zur Ablehnung.