Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die vom Finanz­amt aus­ge­stell­te Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung dient einem Notar, um die Grund­buch­ein­tra­gung vor­zu­neh­men. Die­se Beschei­ni­gung ist ein Nach­weis dar­über, dass eine Per­son kei­ne Schul­den aus Steu­er­pflich­ten dem Finanz­amt gegen­über vor­zu­wei­sen hat.