Was ist eine Schenkungssteuer?

Betriebs­ver­mö­gen, Bar­geld aber auch Immo­bi­li­en kön­nen in Deutsch­land ohne Gegen­leis­tung ver­schenkt wer­den. Inner­halb von drei Mona­ten muss ein Beschenk­ter so eine Schen­kung bei sei­nem Finanz­amt anmel­den und es wird eine Schen­kungs­steu­er ermittelt.

Die Höhe die­ser Steu­er wird anhand des Wer­tes einer Immo­bi­lie oder der Höhe des geschenk­ten Gel­des ermit­telt und ste­hen im Ver­hält­nis zur Steu­er­klas­se des Beschenkten.

Im ErbStG (Erb­schafts­steu­er- und Schen­kungs­steu­er­ge­setz) sind Frei­be­trä­ge und der genaue Satz der Schen­kungs­steu­er geregelt.