Was ist das Verkehrsrecht?

§ 194 des BauGB (Bau­ge­setz­buch) sieht für den Ver­kehrs­wert einer Immo­bi­lie fol­gen­de Defi­ni­ti­on vor:

„Der Ver­kehrs­wert (Markt­wert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeit­punkt, auf den sich die Ermitt­lung bezieht, im gewöhn­li­chen Geschäfts­ver­kehr nach den recht­li­chen Gege­ben­hei­ten und tat­säch­li­chen Eigen­schaf­ten, der sons­ti­gen Beschaf­fen­heit und der Lage des Grund­stücks oder des sons­ti­gen Gegen­stands der Wert­ermitt­lung ohne Rück­sicht auf unge­wöhn­li­che oder per­sön­li­che Ver­hält­nis­se zu erzie­len wäre.“