Der Markt­wert bestimmt den aktu­el­len Wert einer Immo­bi­lie. Die Defi­ni­ti­on ist im Bau­ge­setz­buch (BauGB) festgelegt:

§ 194 Ver­kehrs­wert

Der Ver­kehrs­wert (Markt­wert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeit­punkt, auf den sich die Ermitt­lung bezieht, im gewöhn­li­chen Geschäfts­ver­kehr nach den recht­li­chen Gege­ben­hei­ten und tat­säch­li­chen Eigen­schaf­ten, der sons­ti­gen Beschaf­fen­heit und der Lage des Grund­stücks oder des sons­ti­gen Gegen­stands der Wert­ermitt­lung ohne Rück­sicht auf unge­wöhn­li­che oder per­sön­li­che Ver­hält­nis­se zu erzie­len wäre.

Was beein­flusst den Marktwert?

Zur Berech­nung des Markt­wer­tes wird die Immo­bi­lie von einem Gut­ach­ter besich­tigt und Unter­la­gen, wie das Grund­buch und Belei­hungs­un­ter­la­gen aus­ge­wer­tet. Üblich sind bei der Wert­ermitt­lung die­se drei Verfahren:

  • Sach­wert­ver­fah­ren
  • Ertrags­ver­fah­ren
  • Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Zusätz­lich gibt es im Netz vie­le Markt­wert­rech­ner, mit denen Eigen­tü­mer einen unge­fäh­ren Wert vor­rech­nen las­sen können.