Die Haus­rats­ver­si­che­rung ver­si­chert alle Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de eines Hau­ses oder einer Woh­nung. Dabei ist egal, ob es sich um Eigen­tum oder Ver­mie­tung han­delt. Für wel­che Schä­den und Aus­lö­ser die­ser eine Haus­rats­ver­si­che­rung auf­kommt, ist im schrift­li­chen Ver­trag fest­ge­hal­ten. Zudem gibt es meist Zusät­ze, die der Kun­de zur Ver­si­che­rung zu buchen kann. Die Stan­dard­ver­si­che­rung beinhal­tet fol­gen­de Ver­ur­sa­cher für Schäden:

  • Ein­bruch­dieb­stahl
  • Blitz­schlag, Explo­si­on oder Implosion
  • Sturm und Hagel
  • Lei­tungs­was­ser
  • Über­span­nung
  • Feu­er

Typi­sche Zusatzleistungen:

  • Fahr­rad­dieb­stahl
  • Glas­bruch
  • Über­schwem­mung / Starkregen

Bei Schä­den, nach denen die Immo­bi­lie nicht bewohn­bar ist, etwa nach einem Brand, zahlt die Ver­si­che­rung zudem zeit­wei­se Hotel­kos­ten und Trans­port und Lage­rung des Eigentums.

In vie­len Fäl­len ver­langt der Ver­mie­ter eine Haus­rats­ver­si­che­rung vom Mie­ter. Die­se muss vor Unter­schrift des Miet­ver­tra­ges beim Ver­mie­ter vor­zu­zei­gen sein. So schüt­zen sich Eigen­tü­mer und Ver­mie­ter vor erheb­li­chen Schäden.