Was ist eine Zweitwohnsitzsteuer?

Wenn jemand einen zwei­ten Wohn­sitz angibt, weil er oder sie auf Grund von Stu­di­um oder Arbeits­platz teil­wei­se in einer ande­ren Stadt leben möch­te, zahlt teil­wei­se eine Zweit­wohn­sitz­steu­er. Die Fäl­lig­keit und die Höhe die­ser Steu­er wird von jeder Stadt oder Gemein­de sel­ber bestimmt.

Eben­falls ist der Begriff Zweit­woh­nung von Gemein­de zu Gemein­de unter­schied­lich gere­gelt. In der Regel wird eine Zweit­woh­nung erst mit Schlaf­mög­lich­keit, Küche und Bad auch als sol­che aner­kannt. In eini­gen Gemein­den reicht es hin­ge­gen, wenn es sich um einen umschlos­se­nen Raum mit einer Schlaf­mög­lich­keit handelt.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Die Zweit­wohn­sitz­steu­er wird in Pro­zent auf die jähr­li­che Net­to-Kalt­mie­te gerech­net. Als Bei­spiel haben wir hier Zah­len aus dem Jahr 2019 für eini­ge aus­ge­wähl­te deut­sche Großstädte:

 

Ber­lin: 15% Frank­furt am Main: keine
Bre­men: 12% Ham­burg: 8%
Dort­mund: 12% Köln: 10%
Dres­den: 10% Leip­zig: 10%
Duis­burg: 12% Mün­chen: 9%
Düs­sel­dorf: keine Nürn­berg: 10%
Essen: 10% Stutt­gart: 10%