Wer das Vorkaufsrecht auf eine Immobilie besitzt, hat beim Kauf Vorrang vor anderen Interessenten. Die Immobilie ist sozusagen für diese Person reserviert. Man unterscheidet hierbei zwischen drei Arten des Vorkaufsrechts:

  • Dingliches Vorkaufsrecht: gilt ausschließlich für Grundstücke. Die Person muss dazu im Grundbuch eingetragen sein.
  • Schuldrechtliches Vorkaufsrecht: ist am weitesten verbreitet und wird durch einen Vertrag gültig. Es gilt für alle verkaufsfähigen Gegenstände.
  • Öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht: das gesetzliches Recht kann verschieden erklärt werden. Dies erhalten Mieter, deren Wohnung in Eigentum umgewandelt wird, Miterben oder bei Verkauf von Grundstücken können Kommunen Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen.

Das Recht eines Mieters entfällt allerdings, wenn der Vermieter den Wohnraum an Familienangehörige oder Personen des eigenen Hausstandes verkauft.

Eine Kommune erhält nur Recht auf Reservierung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das Grundstück muss hierzu in einem Umlegungsgebiet, festgelegtem Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes für öffentliche Zwecke oder einer Erhaltungssatzung liegen.