Was ist eine Eigenbedarfskündigung?

Es wird Eigen­be­darfs­kün­di­gung genannt, wenn Ver­mie­ter bzw. Eigen­tü­mer ihre Immo­bi­lie für eige­ne Zwe­cke nut­zen möch­ten und des­we­gen ihren Mie­tern kün­di­gen. Die­se Kün­di­gung ist eben­falls wirk­sam, wenn die Immo­bi­lie für Ange­hö­ri­ge genutzt wer­den soll.

Aller­dings gibt es eini­ge stren­ge Auf­la­gen für den Ver­mie­ter, die zum Schutz des Mie­ters agieren.