Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

Eine Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft bedeu­tet, dass meh­re­re Per­so­nen gemein­sam eine Immo­bi­lie besit­zen. Dazu gehö­ren auch auto­ma­tisch Per­so­nen, die eine Woh­nung in einer Wohn­ei­gen­tums­an­la­ge erwer­ben möch­ten. Die­se Gemein­schaft gehört aller­dings dann zur Rechts­form der Gesamt­hand­ge­mein­schaft, wobei der Käu­fer auto­ma­tisch Mit­glied wird.

Eigen­tums­ver­hält­nis­se der Immo­bi­lie sind dann in der soge­nann­ten Tei­lungs­er­klä­rung fest­ge­hal­ten, denn dort wird der Unter­schied zwi­schen Woh­nungs­ei­gen­tum, Teil­ei­gen­tum und Son­der­ei­gen­tum gere­gelt sowie die ein­zel­nen Bestand­tei­le der Immo­bi­lie, die zu allen Eigen­tü­mern gehö­ren (z.B. Dach, tra­gen­de Wende, …).