Was ist eine Eigentümergemeinschaft?
Eine Eigentümergemeinschaft bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie besitzen. Dazu gehören auch automatisch Personen, die eine Wohnung in einer Wohneigentumsanlage erwerben möchten. Diese Gemeinschaft gehört allerdings dann zur Rechtsform der Gesamthandgemeinschaft, wobei der Käufer automatisch Mitglied wird.
Eigentumsverhältnisse der Immobilie sind dann in der sogenannten Teilungserklärung festgehalten, denn dort wird der Unterschied zwischen Wohnungseigentum, Teileigentum und Sondereigentum geregelt sowie die einzelnen Bestandteile der Immobilie, die zu allen Eigentümern gehören (z.B. Dach, tragende Wende, …).