Was ist ein Erbschein?

Ein Erb­schein wird für einen Erben aus­ge­stellt, damit die­ser sich als recht­mä­ßi­ger Erbe aus­wei­sen kann. Er wird vom jewei­li­gen Amts­ge­richt der Stadt, in der der/die Erblasser:in gewohnt hat, aus­ge­stellt. Wenn meh­re­re Per­so­nen an dem Erbe betei­ligt sind, bekom­men Sie gemein­sam einen Erb­schein oder jeder einen Teilerbschein.