Was ist eine Doppelvermietung?

Wie der Name schon sagt, wird eine Woh­nung hier­bei vom Ver­mie­ter dop­pelt ver­mie­tet. Es haben also zwei ver­schie­de­ne Per­so­nen gül­ti­ge Miet­ver­trä­ge mit einem Anrecht, die Woh­nung zu benut­zen. Wenn der Ver­mie­ter ver­mu­tet, dass ein aktu­el­ler Mie­ter kün­digt, möch­te er schnellst­mög­lich einen neu­en fin­den, sodass es zu einer Über­schnei­dung kommt.

Oder aber der Aus­zug des alten Mie­ters ver­zö­gert sich, sodass es auch hier zu einer Über­schnei­dung kommt. Es ist schwer vor­stell­bar, dass dies aus Ver­se­hen pas­siert, daher beant­wor­ten wir hier die Fra­ge, wel­ches Recht Sie in einem sol­chen Fall haben.

Wer hat das Recht bei einer Doppelvermietung?

In der Regel gilt der ein­fa­che Grund­satz, dass der län­ge­re, alte Mie­ter mehr Rech­te hat als der neue Mie­ter. Bei einer Dop­pel­ver­mie­tung darf der alte Mie­ter also in sei­ner Woh­nung blei­ben, wäh­rend der neue Mie­ter einen Anspruch auf Scha­dens­er­satz gegen­über dem Ver­mie­ter hat.