Was ist Denkmalschutz?

Der Denk­mal­schutz ist dazu da, kul­tur­his­to­ri­sche Objek­te für nächs­te Gene­ra­tio­nen zu erhal­ten. Damit ein Objekt bzw. eine Immo­bi­lie unter Denk­mal­schutz steht, muss es in die Denk­mal­lis­te des jewei­li­gen Bun­des­lan­des ein­ge­tra­gen wer­den. Dafür muss es gewis­se Kri­te­ri­en erfül­len, die durch ein Beschei­ni­gungs­ver­fah­ren geprüft werden.

Im Denk­mal­schutz­ge­setzt (DSchG) ist fest­ge­legt, dass die Obe­re Denk­mal­be­hör­de für Immo­bi­li­en auf Grund­stü­cken über der Erde zustän­dig ist und die unte­re Denk­mal­be­hör­de für Boden­denk­mä­ler die Zustän­dig­keit hat. Meist wer­den die­se Behör­den von sich aus tätig, bei Gebäu­den, die für das All­ge­mein­in­ter­es­se geschützt wer­den sollten.