Was ist Denkmalschutz?

Der Denkmalschutz ist dazu da, kulturhistorische Objekte für nächste Generationen zu erhalten. Damit ein Objekt bzw. eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, muss es in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen werden. Dafür muss es gewisse Kriterien erfüllen, die durch ein Bescheinigungsverfahren geprüft werden.

Im Denkmalschutzgesetzt (DSchG) ist festgelegt, dass die Obere Denkmalbehörde für Immobilien auf Grundstücken über der Erde zuständig ist und die untere Denkmalbehörde für Bodendenkmäler die Zuständigkeit hat. Meist werden diese Behörden von sich aus tätig, bei Gebäuden, die für das Allgemeininteresse geschützt werden sollten.