Die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht sichert, dass Gefah­ren­quel­len an Gebäu­den vom Eigen­tü­mer ent­fernt wer­den, sodass nie­mand zu Scha­den kommt. Soll­te die­se Pflicht miss­ach­tet wer­den, kön­nen geschä­dig­te Per­so­nen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gül­tig machen.

Schnee­räum­pflicht

Ein häu­fi­ges Bei­spiel dafür wäre das Ent­fer­nen von Schnee und Eis auf Fuß­we­gen. Der Eigen­tü­mer der Immo­bi­lie muss dafür sor­gen, dass der Geh­weg sei­ner Immo­bi­lie von Gefah­ren befreit ist. Der Ver­mie­ter kann die­se Pflicht auf die Mie­ter über­tra­gen, wenn es schrift­lich im Miet­ver­trag steht. Dann ist der Ver­mie­ter trotz­dem dazu ver­pflich­tet, zu kon­trol­lie­ren, ob die Mie­ter dies auch durchführen.

Sicher­heit am Arbeitsplatz

Zur Ver­kehrs­si­cher­heits­pflicht zählt außer­dem auch die Sicher­heit am Arbeits­platz. Man­gelt es bei­spiels­wei­se an Schutz­klei­dung, wird nicht fach­ge­mäß mit krank­heits­er­re­gen­den Stof­fen gear­bei­tet oder sind die Mit­ar­bei­ter nicht aus­rei­chend aus­ge­bil­det für ihre Tätig­kei­ten, kön­nen Betrof­fe­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ver­lan­gen. In dem Fall ist der Arbeit­ge­ber ver­ant­wort­lich und kann straf­recht­lich ver­folgt werden.