Die Verkehrssicherungspflicht sichert, dass Gefahrenquellen an Gebäuden vom Eigentümer entfernt werden, sodass niemand zu Schaden kommt. Sollte diese Pflicht missachtet werden, können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche gültig machen.

Schneeräumpflicht

Ein häufiges Beispiel dafür wäre das Entfernen von Schnee und Eis auf Fußwegen. Der Eigentümer der Immobilie muss dafür sorgen, dass der Gehweg seiner Immobilie von Gefahren befreit ist. Der Vermieter kann diese Pflicht auf die Mieter übertragen, wenn es schriftlich im Mietvertrag steht. Dann ist der Vermieter trotzdem dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Mieter dies auch durchführen.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Zur Verkehrssicherheitspflicht zählt außerdem auch die Sicherheit am Arbeitsplatz. Mangelt es beispielsweise an Schutzkleidung, wird nicht fachgemäß mit krankheitserregenden Stoffen gearbeitet oder sind die Mitarbeiter nicht ausreichend ausgebildet für ihre Tätigkeiten, können Betroffene Schadensersatzansprüche verlangen. In dem Fall ist der Arbeitgeber verantwortlich und kann strafrechtlich verfolgt werden.