Was ist eine Staffelmiete?

Als Staffelmiete versteht man eine Miete, die regelmäßig erhöht wird. Die Erhöhungen dürfen zwar zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, dennoch gelten hier viele weitere Regeln.

Vorgaben eines wirksamen Staffelmietvertrags

Zunächst muss die Staffelmiete schriftlich vereinbart werden. Diese muss von Mieter und Vermieter unterschrieben werden. Der genaue Euro-Betrag muss ebenfalls im Vertrag stehen. Dabei reicht ein Prozentsatz oder der Preis pro Quadratmeter nicht aus. Zwischen zwei Staffeln müssen zudem mindestens ein Jahr ohne Mieterhöhung liegen. Ausgeschlossen hiervon sind Erhöhungen durch Renovierungen. Bei der Höhe der Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse. Außerdem darf die Miete nicht höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete sein. Wurde der Staffelmietvertrag bereits vereinbart, bevor die Mietpreisbremse rechtskräftig wurde, gilt dieser trotzdem. Dies gilt auch, wenn der Mietpreis zu hoch ist. Wird daraufhin allerdings eine neue Mietstaffel beschlossen, darf diese nicht höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Staffelmiete wird von der Indexmiete abgegrenzt.