Was ist eine Staffelmiete?

Als Staf­fel­mie­te ver­steht man eine Mie­te, die regel­mä­ßig erhöht wird. Die Erhö­hun­gen dür­fen zwar zehn Pro­zent über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te lie­gen, den­noch gel­ten hier vie­le wei­te­re Regeln.

Vor­ga­ben eines wirk­sa­men Staffelmietvertrags

Zunächst muss die Staf­fel­mie­te schrift­lich ver­ein­bart wer­den. Die­se muss von Mie­ter und Ver­mie­ter unter­schrie­ben wer­den. Der genaue Euro-Betrag muss eben­falls im Ver­trag ste­hen. Dabei reicht ein Pro­zent­satz oder der Preis pro Qua­drat­me­ter nicht aus. Zwi­schen zwei Staf­feln müs­sen zudem min­des­tens ein Jahr ohne Miet­erhö­hung lie­gen. Aus­ge­schlos­sen hier­von sind Erhö­hun­gen durch Reno­vie­run­gen. Bei der Höhe der Staf­fel­mie­te gilt die Miet­preis­brem­se. Außer­dem darf die Mie­te nicht höher als zehn Pro­zent über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te sein. Wur­de der Staf­fel­miet­ver­trag bereits ver­ein­bart, bevor die Miet­preis­brem­se rechts­kräf­tig wur­de, gilt die­ser trotz­dem. Dies gilt auch, wenn der Miet­preis zu hoch ist. Wird dar­auf­hin aller­dings eine neue Miet­staf­fel beschlos­sen, darf die­se nicht höher als zehn Pro­zent über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te liegen.

Die Staf­fel­mie­te wird von der Index­mie­te abgegrenzt.