Wel­che Infor­ma­tio­nen sind zur Selbst­aus­kunft nötig?

Bei Inter­es­se an einer Miet­woh­nung wer­den die poten­zi­el­len Mie­ter meist vom Ver­mie­ter gebe­ten, eine Selbst­aus­kunft aus­zu­fül­len, bevor der Miet­ver­trag unter­schrie­ben wird. Die­se soll den Ver­mie­ter vor Miet­be­trü­gern schüt­zen. Dabei darf aller­dings nicht alles gefragt wer­den, es sind Regeln zu befolgen.

Was ist erlaubt?

Der Ver­mie­ter darf nach dem Ein­kom­men des Miet­in­ter­es­sen­ten fra­gen, um sicher­zu­ge­hen, dass die Mie­te regel­mä­ßig bezahlt wer­den kann. Außer­dem darf der Ver­mie­ter Aus­kunft bei der Schufa oder ähn­li­chen Aus­kunftei­en ein­ho­len. Hier bekommt er Infor­ma­tio­nen zu posi­ti­ven oder nega­ti­ven Ver­trags­in­for­ma­tio­nen. Befin­det sich der Miet­in­ter­es­sent aktu­ell in einem Insol­venz­ver­fah­ren, muss er dies dem Ver­mie­ter unge­fragt mitteilen.

Was ist nicht erlaubt?

Per­sön­li­che Anga­ben wie Hob­bys, sexu­el­le Ori­en­tie­rung oder Inter­es­sen müs­sen dem Ver­mie­ter nicht offen­ge­legt wer­den. Auch auf Infor­ma­tio­nen zu Vor­stra­fen hat der Ver­mie­ter kein Anrecht.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu, was Eigen­tü­mer vor einer Ver­mie­tung zu beach­ten haben.