Welche Informationen sind zur Selbstauskunft nötig?

Bei Interesse an einer Mietwohnung werden die potenziellen Mieter meist vom Vermieter gebeten, eine Selbstauskunft auszufüllen, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird. Diese soll den Vermieter vor Mietbetrügern schützen. Dabei darf allerdings nicht alles gefragt werden, es sind Regeln zu befolgen.

Was ist erlaubt?

Der Vermieter darf nach dem Einkommen des Mietinteressenten fragen, um sicherzugehen, dass die Miete regelmäßig bezahlt werden kann. Außerdem darf der Vermieter Auskunft bei der Schufa oder ähnlichen Auskunfteien einholen. Hier bekommt er Informationen zu positiven oder negativen Vertragsinformationen. Befindet sich der Mietinteressent aktuell in einem Insolvenzverfahren, muss er dies dem Vermieter ungefragt mitteilen.

Was ist nicht erlaubt?

Persönliche Angaben wie Hobbys, sexuelle Orientierung oder Interessen müssen dem Vermieter nicht offengelegt werden. Auch auf Informationen zu Vorstrafen hat der Vermieter kein Anrecht.

Weitere Informationen dazu, was Eigentümer vor einer Vermietung zu beachten haben.