Was ist die selbst­schuld­ne­ri­sche Bürgschaft?

Die selbst­schuld­ne­ri­sche Bürg­schaft ist eine Son­der­form der Bürg­schaft. Hier­bei wird die bür­gen­de Per­son bei Zah­lungs­ver­zug des Schuld­ners ver­pflich­tet, die­se zu beglei­chen. Die Schul­den wer­den also wie eige­ne Schul­den des Bür­gen­den behandelt.

Wann kommt sie zum Einsatz?

Die­se Art der Bürg­schaft kommt beson­ders bei Miet­ver­trä­gen von jun­gen Men­schen vor, die finan­zi­ell von ihren Eltern oder ande­ren Bekann­ten unter­stützt wer­den. So ist der Ver­mie­ter auch bei einer Ver­mie­tung an jun­ge Men­schen, die finan­zi­ell noch nicht eigen­stän­dig sind, abge­si­chert. Auch Kre­di­te kön­nen mit einer selbst­schuld­ne­ri­schen Bürg­schaft auf­ge­nom­men werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen, die für Eigen­tü­mer vor einer Ver­mie­tung beach­ten sollten.