Was sind Nebenkosten?

Die Neben­kos­ten wer­den manch­mal auch Betriebs­kos­ten genannt, da sie bei­spiels­wei­se die Was­ser­kos­ten, Heiz­kos­ten und zusätz­li­che Kos­ten, wie für War­tungs­ar­bei­ten, ent­hal­ten. Sie wer­den mit der Kalt­mie­te addiert und bil­den dann zusam­men die Warm­mie­te. Die genaue Sum­me und Zusam­men­set­zung der Neben­kos­ten fin­det sich im Miet­ver­trag.

Wie wer­den die Neben­kos­ten abgerechnet?

Monat­lich wird ein fes­ter Betrag über­wie­sen, der nicht von Miet­erhö­hun­gen aus­ge­schlos­sen ist. Am Ende eines Jah­res erfolgt die Ver­rech­nung und Bezah­lung aller ange­fal­le­nen Neben­kos­ten, die vom Ver­mie­ter in Form einer Neben­kos­ten­ab­rech­nung ein­ge­reicht wer­den. Der monat­li­che Fest­be­trag ist eine Vor­aus­zah­lung der Neben­kos­ten, wel­cher am Ende mit der Neben­kos­ten­ab­rech­nung ver­gli­chen wird. Falls die Kos­ten nicht abge­gol­ten sind, muss der Mie­ter nach­zah­len oder er erhält ein Gut­ha­ben, falls der Fest­be­trag die Neben­kos­ten übersteigt.