Was ist die Nachmieterklausel?

Wer einen Nachmieter findet, kann den Mietvertrag fristlos kündigen. Hierbei handelt es sich um einen Irrglauben, denn dies gilt nur, wenn die sogenannte Nachmieterklausel im Mietvertrag vorhanden ist. Bei einem langfristigen Mietvertrag, einem qualifizierten Zeitvertrag oder einem Vertrag mit Kündigungsausschluss kann der Mieter auf diese Weise aus dem Vertrag aussteigen. Doch es gibt eine Voraussetzung: Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse haben. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn er aus beruflichen Gründen umziehen muss oder aus familiären Gründen die Wohnung nicht mehr zahlen kann oder nicht mehr ausreichend Platz bietet.

Wer sucht den Nachmieter?

Der Mieter ist allein zuständig für die Suche des Nachmieters. Allerdings kann der Vermieter ein paar Bedingungen stellen, wie ein vergleichbares Einkommen des Nachmieters. Ist ein passender Mieter gefunden, muss dieser den Vertrag bedingungslos akzeptieren.