Was ist die Nachmieterklausel?

Wer einen Nach­mie­ter fin­det, kann den Miet­ver­trag frist­los kün­di­gen. Hier­bei han­delt es sich um einen Irr­glau­ben, denn dies gilt nur, wenn die soge­nann­te Nach­mie­ter­klau­sel im Miet­ver­trag vor­han­den ist. Bei einem lang­fris­ti­gen Miet­ver­trag, einem qua­li­fi­zier­ten Zeit­ver­trag oder einem Ver­trag mit Kün­di­gungs­aus­schluss kann der Mie­ter auf die­se Wei­se aus dem Ver­trag aus­stei­gen. Doch es gibt eine Vor­aus­set­zung: Der Mie­ter muss ein berech­tig­tes Inter­es­se haben. Dies ist bei­spiels­wei­se gege­ben, wenn er aus beruf­li­chen Grün­den umzie­hen muss oder aus fami­liä­ren Grün­den die Woh­nung nicht mehr zah­len kann oder nicht mehr aus­rei­chend Platz bietet.

Wer sucht den Nachmieter?

Der Mie­ter ist allein zustän­dig für die Suche des Nach­mie­ters. Aller­dings kann der Ver­mie­ter ein paar Bedin­gun­gen stel­len, wie ein ver­gleich­ba­res Ein­kom­men des Nach­mie­ters. Ist ein pas­sen­der Mie­ter gefun­den, muss die­ser den Ver­trag bedin­gungs­los akzeptieren.