Was ist die Indexmiete?

Die Indexmiete beschreibt eine variable Miete für Immobilien und gilt für Wohnungen oder Gewerberäume. Sie ist in §557b BGB gesetzlich geregelt und ist im jeweiligen Mietvertrag festgelegt. Beide Parteien stimmen dann zu, dass sich die Miete an dem Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte in Deutschland orientiert, die vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. Der regionale Wohnungsmarkt beeinflusst die Vor- und Nachteile der Indexmiete. Auch hierbei sind einige Regeln einzuhalten.

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Indexmiete?

Bei einer Vereinbarung über die Indexmiete muss die Miete für ein Jahr lang unverändert bleiben. Außerdem muss die Mieterhöhung schriftlich geltend gemacht werden und die Berechnung dieser neuen Miete muss offengelegt werden. Erhöhungen der Betriebskostenpauschale sind während der vereinbarten Indexmiete zulässig, wenn die Betriebskosten gestiegen sind. Eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung ist nur erlaubt, wenn diese durch gesetzliche oder behördliche Auflagen erforderlich ist. In jedem Fall müssen derartige Erhöhungen der Miete angekündigt werden.