Was ist eine Instandhaltungspflicht?

Die­se Pflicht besteht sei­tens eines Eigen­tü­mers einer Immo­bi­lie, denn die­ser ist ver­pflich­tet, sei­ne Immo­bi­lie in guten Zustand zu hal­ten und zwar auf eige­ne Kos­ten. Der Zustand muss so erhal­ten wer­den, wie er ver­trag­lich ver­ein­bart wur­de, auch bei Män­geln und Schä­den muss gehan­delt wer­den. Das betrifft sowohl Räu­me der Miet­woh­nun­gen als auch Trep­pen­haus, Wasch­kel­ler, Grund­stücks­zu­gän­ge usw. Beson­ders Zugän­ge wie bei­spiels­wei­se Park­plät­ze und das Trep­pen­haus sind außer­dem gefahr­los zu halten.

Es gibt aller­dings Aus­nah­men, wenn im Miet­ver­trag fest­ge­legt ist, dass der/die Mieter:in sich um eini­ge Instand­hal­tun­gen küm­mern muss, wie bei­spiels­wei­se den Win­ter- oder Flurdienst.