Was ist eine Jahressperrfrist?

Damit der Vermieter nicht einfach nach Lust und Laune die Miete erhöhen kann, gibt es einige Regeln, die es zu beachten gilt. Die Jahressperrfrist ist eine dieser Regeln und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie schreibt vor, in welchem Zeitabstand und in welcher Höhe die Miete erhöht werden darf. Das Ziel der Regel ist, dass sowohl die Interessen des Vermieters als auch die des Mieters berücksichtigt werden.

Was besagt die Jahressperrfrist?

Zum einen kann der Mieter erst eine Mieterhöhung verlangen, wenn diese seit mindestens 15 Monaten unverändert ist. Außerdem kann der Vermieter eine Mieterhöhung nur geltend machen, wenn die letzte Mieterhöhung mindestens ein Jahr her ist. Das wird als Jahressperrfrist bezeichnet. Außerdem muss der Vermieter die Erhöhung ankündigen, sodass eine drei-monatige Überlegeszeit für den Mieter entsteht. Wenn die Miete jedoch aufgrund von Modernisierungen oder einer Erhöhung der Betriebskosten erhöht wird, ist dies ausgeschlossen von der Jahressperrfrist.