Was ist eine Jahressperrfrist?

Damit der Ver­mie­ter nicht ein­fach nach Lust und Lau­ne die Mie­te erhö­hen kann, gibt es eini­ge Regeln, die es zu beach­ten gilt. Die Jah­res­sperr­frist ist eine die­ser Regeln und wird im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch gere­gelt. Sie schreibt vor, in wel­chem Zeit­ab­stand und in wel­cher Höhe die Mie­te erhöht wer­den darf. Das Ziel der Regel ist, dass sowohl die Inter­es­sen des Ver­mie­ters als auch die des Mie­ters berück­sich­tigt werden.

Was besagt die Jahressperrfrist?

Zum einen kann der Mie­ter erst eine Miet­erhö­hung ver­lan­gen, wenn die­se seit min­des­tens 15 Mona­ten unver­än­dert ist. Außer­dem kann der Ver­mie­ter eine Miet­erhö­hung nur gel­tend machen, wenn die letz­te Miet­erhö­hung min­des­tens ein Jahr her ist. Das wird als Jah­res­sperr­frist bezeich­net. Außer­dem muss der Ver­mie­ter die Erhö­hung ankün­di­gen, sodass eine drei-mona­ti­ge Über­le­ge­s­zeit für den Mie­ter ent­steht. Wenn die Mie­te jedoch auf­grund von Moder­ni­sie­run­gen oder einer Erhö­hung der Betriebs­kos­ten erhöht wird, ist dies aus­ge­schlos­sen von der Jahressperrfrist.