Was ist eine Untervermietung?
Ein Mieter kann eine angemietete Immobilie (z.B. Wohnung oder Haus) an Dritte Parteien gegen ein festgesetztes Entgelt unterviermieten. Dieser Untermiete kann ganz oder auch nur teilweise untervermietet sein. Jegliche Form der Untervermietung muss beim Vermieter angemeldet und schriftlich bestätigt und erlaubt werden.
Es kann zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses kommen, wenn der Mieter eine Untervermietung der Immobilie nicht beim Vermieter angemeldet hat.
Wenn die Untervermietung nicht ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen ist, bedarf es eines Grundes Seites der Vermietung zur Ablehnung.