Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die vom Finanzamt ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung dient einem Notar, um die Grundbucheintragung vorzunehmen. Diese Bescheinigung ist ein Nachweis darüber, dass eine Person keine Schulden aus Steuerpflichten dem Finanzamt gegenüber vorzuweisen hat.