Was ist bei einem Kauf­ver­trag zu beachten?

Beim Kauf einer Immo­bi­lie gibt es eini­ge Din­ge zu beach­ten, über die man sich recht­zei­tig infor­mie­ren soll­te. Denn in einem der­ar­ti­gen Kauf­ver­trag sind nicht nur Din­ge wie der Ver­kaufs­preis ent­hal­ten, son­dern auch wich­ti­ge Details. Denn der Kauf­ver­trag hat das Ziel, den Käu­fer und den Ver­käu­fer vor Risi­ken zu schüt­zen. Ein Kauf­ver­trag wird zwi­schen den bei­den Par­tei­en bei einem Notar unter­zeich­net. Im Vor­feld müs­sen die­se einen Ver­trags­ent­wurf gestal­ten und sich über des­sen ein­zel­nen Punk­te im Kla­ren sein. Klei­ne Ände­run­gen kön­nen selbst­ver­ständ­lich vor Ort noch durch­ge­führt wer­den, da der Notar die wesent­li­chen Punk­te durchgeht.

Die wich­tigs­ten Bestand­tei­le des Kaufvertrags

Zu den zen­tra­len Ele­men­ten im Kauf­ver­trag zäh­len die Ver­trags­par­tei­en, sowie der Gegen­stand des Ver­trags also die Immo­bi­lie. Hier ist die genaue Anschrift, der Grund­buch­be­zirk und die Grund­buch­blatt-Num­mer bzw. Woh­nungs-Num­mer erfor­der­lich. Außer­dem darf natür­lich der Kauf­preis sowie das datum der Über­ga­be und des wirt­schaft­li­chen Über­gangs nicht feh­len. Außer­dem sind fol­gen­de Infor­ma­tio­nen im Kauf­ver­trag wichtig:

  • Zah­lungs­ter­min
  • Rück­tritt­recht
  • Gewähr­leis­tun­gen
  • Ver­zugs­zins­re­ge­lun­gen
  • Beson­de­re Ver­ein­ba­run­gen und Regelungen