Was ist das Katasteramt?

Grund­stü­cke wer­den zur Bestim­mung ihrer Grund­stücks­gren­zen genau ver­mes­sen und die Ergeb­nis­se wer­den dem Ver­mes­sungs­amt gemel­det. Die­se statt­li­che Behör­de bewahrt die Lie­gen­schafts­ka­tas­ter auf und wird des­halb auch Ver­mes­sungs- und Katas­ter­amt oder ein­fach nur Katas­ter­amt genannt.

Grund­stü­cke sind nach Flur, Flur­stücks­num­mer und Gemar­kung bei den Katas­tern erfasst.