Wann hat man ein Recht auf die Gartennutzung?
Eine Gartennutzung wird im Mietvertrag festgehalten. Entweder hat der Mieter ein Recht auf die Gartennutzung oder eben nicht. Oftmals nutzt der Mieter im Erdgeschoss den Garten alleine, was allerdings nur zulässig ist, wenn dies auch im Vertrag steht.
Wer muss den Garten pflegen?
Wer für den Garten verantwortlich ist, sollte im besten Fall auch vertraglich geregelt sein. Ist kein Verantwortlicher festgehalten, so ist der Eigentümer für die Pflege verantwortlich. Wenn im Mietvertrag steht, dass die Pflege bei der Gartennutzung auch Mietersache ist, so ist dieser für alle anfallenden Arbeiten verantwortlich. Allerdings zählen nur bestimmte Arbeiten zur Pflege wie beispielsweise das Rasenmähen oder Unkraut rupfen. Tiefgreifende Veränderungen, wie das Fällen eines Baums, gehören nicht zur Gartenpflege. Diese sind Aufgabe des Vermieters, der auch eine Firma hierzu beauftragen kann.
Was ist bei der Gestaltung des Gartens erlaubt?
Grundsätzlich hat der Mieter viel Spielraum bei der Gestaltung des Gartens. Ob Gemüsebeet, Schaukel oder Trampolin — grundsätzlich sind diese Elemente erlaubt. Tiefer gehende Veränderungen, wie das Pflanzen oder Fällen von Bäumen oder Sträuchern, müssen zunächst mit dem Mieter abgesprochen werden.