Was ist ein Amt­li­cher Lageplan?

Im Antrag für eine Bau­ge­neh­mi­gung muss neben einer Flur­kar­te eben­falls ein amt­li­cher Lage­plan dabei sein. Der amt­li­che Lage­plan besteht aus zwei Tei­len:  

Teil 1 – schrift­li­cher Teil
Hier wer­den alle rele­van­ten orga­ni­sa­to­ri­schen Punk­te ver­merkt. Bei­spiels­wei­se der Name des Bau­herrn, Nach­bar­grund­stü­cke und die Bau­las­ten 

Teil2 – zeich­ne­ri­scher Teil
Hier wer­den rele­van­te tech­ni­sche Daten erfasst und durch einen Bau­zeich­ner visua­li­siert. Bei­spiels­wei­se fin­den sich hier ein Grund­riss, Dach­nei­gung und die Dach­form wie­der.