Was ist eine Baugenehmigung?

Der Bau einer Immo­bi­lie darf erst begin­nen, wenn ein schrift­li­cher Geneh­mi­gungs­be­scheid vor­liegt. Die­ser ist in der Regel gebüh­ren­pflich­tig und auf einen bestimm­ten Zeit­raum befris­tet. Laut § 72 der MBO (Mus­ter­bau­ord­nung) prüft die zustän­di­ge Bau­be­hör­de, dass dem Bau­vor­ha­ben nach öffent­li­chem Recht kei­ne Hin­der­nis­se im Wege ste­hen.