Was ist eine Ausfallbürgschaft?

Die Aus­fall­bürg­schaft ist eine Son­der­form der Bürg­schaft, die oft­mals als Kre­dit­si­cher­heit genom­men wird. Wenn Sie also einen Kre­dit bei einer Bank auf­neh­men, kann die­se eine Sicher­heits­leis­tung von Ihnen ver­lan­gen. Sie geben dann einen Bür­ge an, der nur unter beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen zah­len muss. Der soge­nann­te Aus­fall­bür­ge muss dann zah­len, wenn Sie als ursprüng­li­cher Kre­dit­neh­mer nach­ge­wie­sen nicht mehr zah­lungs­fä­hig sind.

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Wel­che Arten von Aus­fall­bürg­schaft gibt es?

In Deutsch­land gibt es die her­kömm­li­che und die modi­fi­zier­te Aus­fall­bürg­schaft. Der wich­tigs­te Unter­schied liegt im Ein­tre­ten der Bürg­schaft. Bei der her­kömm­li­chen Bürg­schaft tritt der Bür­ge erst nach einer erfolg­lo­sen Zwangs­voll­stre­ckung ein. Bei der modi­fi­zier­ten Aus­fall­bürg­schaft hin­ge­gen kann ein mög­li­cher Aus­fall­grund ange­ge­ben wer­den. So kön­nen die Ver­trags­part­ner bei­spiels­wei­se fest­le­gen, dass der Bür­ger erst ein­tre­ten muss, wenn der Gläu­bi­ger mit sei­nen Zah­lun­gen sechs Mona­te im Ver­zug ist.