Was ist eine Ausfallbürgschaft?

Die Ausfallbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft, die oftmals als Kreditsicherheit genommen wird. Wenn Sie also einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, kann diese eine Sicherheitsleistung von Ihnen verlangen. Sie geben dann einen Bürge an, der nur unter besonderen Voraussetzungen zahlen muss. Der sogenannte Ausfallbürge muss dann zahlen, wenn Sie als ursprünglicher Kreditnehmer nachgewiesen nicht mehr zahlungsfähig sind.

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Welche Arten von Ausfallbürgschaft gibt es?

In Deutschland gibt es die herkömmliche und die modifizierte Ausfallbürgschaft. Der wichtigste Unterschied liegt im Eintreten der Bürgschaft. Bei der herkömmlichen Bürgschaft tritt der Bürge erst nach einer erfolglosen Zwangsvollstreckung ein. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft hingegen kann ein möglicher Ausfallgrund angegeben werden. So können die Vertragspartner beispielsweise festlegen, dass der Bürger erst eintreten muss, wenn der Gläubiger mit seinen Zahlungen sechs Monate im Verzug ist.