Was ist eine Zweitwohnsitzsteuer?
Wenn jemand einen zweiten Wohnsitz angibt, weil er oder sie auf Grund von Studium oder Arbeitsplatz teilweise in einer anderen Stadt leben möchte, zahlt teilweise eine Zweitwohnsitzsteuer. Die Fälligkeit und die Höhe dieser Steuer wird von jeder Stadt oder Gemeinde selber bestimmt.
Ebenfalls ist der Begriff Zweitwohnung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. In der Regel wird eine Zweitwohnung erst mit Schlafmöglichkeit, Küche und Bad auch als solche anerkannt. In einigen Gemeinden reicht es hingegen, wenn es sich um einen umschlossenen Raum mit einer Schlafmöglichkeit handelt.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Zweitwohnsitzsteuer wird in Prozent auf die jährliche Netto-Kaltmiete gerechnet. Als Beispiel haben wir hier Zahlen aus dem Jahr 2019 für einige ausgewählte deutsche Großstädte:
Berlin: 15% | Frankfurt am Main: keine |
Bremen: 12% | Hamburg: 8% |
Dortmund: 12% | Köln: 10% |
Dresden: 10% | Leipzig: 10% |
Duisburg: 12% | München: 9% |
Düsseldorf: keine | Nürnberg: 10% |
Essen: 10% | Stuttgart: 10% |