Was ist ein Zeitmietvertrag?

Die Definition eines Zeitmietvertrages lautet: Mietvertrag mit einer festen Laufzeit.

Ein Zeitmietvertrag wird dann abgeschlossen, wenn der Vermieter genau weiß, dass das Mietobjekt nach einer bestimmten Zeit für die Eigennutzung beansprucht wird. Denkbar ist hier aber auch, dass ein Mieter eine absehbare Zeit sich in einer Stadt aufhält, beispielsweise ein paar Monate auf Grund von beruflichen Aktivitäten, und deshalb einen Zeitmietvertrag abschließt.

Weder für den Mieter noch für den Vermieter ist es möglich, diesen Zeitmietvertrag ordentlich zu kündigen. Wenn das Mietverhältnis endet, ist die Fortsetzung des Vertrages nicht möglich. Es muss ein neuer Vertrag aufgesetzt werden.

Ein Zeitmietvertrag bedarf laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einen ordentlichen Grund wie beispielsweise, Betriebsbedarf bei Werkmietwohnungen, Eigennutzung oder Baumaßnahmen. Zudem sollten diese Gründe konkret im Zeitmietvertrag aufgelistet sein.