Was ist Wohnrecht?

Das Wohn­recht sagt aus, dass bei­spiels­wei­se ein Mie­ter eine Immo­bi­lie (Woh­nung oder Haus) oder einen Teil davon als Wohn­raum nut­zen darf. Zusätz­lich darf der Eigen­tür­mer kei­nen unbe­fug­ten Zutritt sich zu den ange­mie­te­ten Räu­men verschaffen.