Was ist Wohngeld?

Das Wohn­geld wird für Haus­hal­te zur Ver­fü­gung gestellt, die aus eige­nen Mit­teln kei­nen lebens­ge­rech­ten Wohn­raum bezah­len kön­nen. Die Finan­zie­rung wird aus staat­li­chen Töp­fen gestemmt und gilt in der Regel für Men­schen mit einem gerin­gen Lebens­un­ter­halt. Dabei kann das Wohn­geld für Eigen­tü­mer als Las­ten­zu­schuss aus­ge­zahlt wer­den oder für Mie­ter als Mietzuschuss.

Wer hat Anspruch auf das Wohngeld?

Es hängt von vie­len Fak­to­ren ob, wer Anspruch auf Wohn­geld hat. Häu­fig sind es Student:innen, Geringverdiner:innen, Sozialempfänger:inner oder Arbeits­lo­se, die die­sen Anspruch gel­tend machen kön­nen. Ent­schei­dend bei der Bewer­tung ist das Gesamt­ein­kom­men aller im Haus­halt leben­den Per­so­nen. Dar­über hin­aus wird das durch­schnitt­li­che Miet­preis­ni­veau und die Woh­nungs­grö­ße mit in die Rech­nung auf­ge­nom­men. Für den Mie­ter ist wich­tig zu wis­sen, dass es hier eine Ober­grö­ße für die Qua­drat­me­ter­an­zahl sowie des Miet­prei­ses gibt. Das Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um stellt genaue Infor­ma­tio­nen über Ansprü­che in Wohn­geld­ta­bel­len zur Verfügung.

Das Wohn­geld stellt die Abde­ckung der Miet­kos­ten für eine ange­mes­se­ne Woh­nung dar. Das Antrag auf Wohn­geld muss stän­dig geprüft und dann erneu­ert wer­den. Wenn kein neu­er Antrag vor­liegt, kann es sein, dass die Leis­tun­gen aus­ge­setzt wer­den. Antrags­for­mu­la­re kön­nen bei den zustän­di­gen Ämtern abge­holt wer­den oder von deren Web­sites her­un­ter­ge­la­den werden.