Was ist Wegerecht?

Das Wegerecht wird beispielsweise zwischen zwei Grundstückseigentümern in Form eines Grundbucheintrages, via Baulastverzeichnis oder mit Hilfe eines privatrechtlichen Vertrages geschlossen. Dieses Recht sagt aus, dass zum Beispiel Grundstückbesitzerin A das Grundstück von Grundstücksbesitzer B zum Erreichen des eigenen Hauses betreten darf.

Meist wirkt sich so ein eingeräumtes Wegerecht allerdings wertmindert auf das Grundstück des Wegerechtsgebe aus.