Was ist Wegerecht?

Das Wege­recht wird bei­spiels­wei­se zwi­schen zwei Grund­stücks­ei­gen­tü­mern in Form eines Grund­buch­ein­tra­ges, via Bau­last­ver­zeich­nis oder mit Hil­fe eines pri­vat­recht­li­chen Ver­tra­ges geschlos­sen. Die­ses Recht sagt aus, dass zum Bei­spiel Grund­stück­be­sit­ze­rin A das Grund­stück von Grund­stücks­be­sit­zer B zum Errei­chen des eige­nen Hau­ses betre­ten darf.

Meist wirkt sich so ein ein­ge­räum­tes Wege­recht aller­dings wert­min­dert auf das Grund­stück des Wege­rechts­ge­be aus.