Wann ist eine Räumungsklage notwendig?
Eine Räumungsklage wird von einem Vermieter veranlasst, wenn sich der Mieter nach der Kündigung des Mietvertrags weigert, die Wohnung zu verlassen. Aufgrund des Mietrechtes darf der Vermieter den Mieter nicht selbst vor die Tür setzen. Hierzu muss ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Dieser darf allerdings erst zum Einsatz kommen, wenn durch eine Räumungsklage ein Räumungstitel zugestellt wurde. Dieser wird erst nach gefallenem Urteil zugestellt.
Wurde die Räumungsklage aufgrund nicht gezahlter Miete und darauffolgende fristlose Kündigung gestellt, besteht ein Sonderfall. Wenn der Mieter den offenen Betrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Räumungsklage begleicht, wird diese ungültig. Bei erneutem Zahlungsrückstand gilt dies nicht mehr, sodass der Mieter die Wohnung bei fristloser Kündigung die Wohnung verlassen muss.
Räumungsschutz
Durch die gerichtliche Prüfung können zwischen Veranlassung der Räumungsklage und einer tatsächlichen Zwangsräumung können Monate oder sogar ein Jahr vergehen. Bei Erkrankung oder hohem Alter kann der Mieter Räumungsschutz beantragen, der die Dauer zusätzlich verlängert.