Was ist ein Räum- und Streudienst?

Eigentümer:innen von Grundstücken haben eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf angrenzende Zu- und Abgänge sowie der Wege, damit diese gefahrlos betreten und genutzt werden können. Viele kennen sicherlich den “Schneedienst” im Winter.

Gemeinden können nämlich diesen Räum- und Streudienst auf die Eigentümer:innen von Grundstücken übertragen. Bei vermieteten Immobilien werden meist die Mieter mit dieser Aufgabe vertraut oder Dritte (beispielsweise ein Räum- und Streudienst) beauftragt.

Dieses Prozedere wird folgendermaßen beschrieben: Immobilieneigentümer:innen sind verkehrssicherungspflichtig.